Arbeitsrecht - Kündigungsschutzklage!

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doxy123
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#11

29.08.2007, 12:44

Ich habs verstanden, obwohl es unüblich ist, wenn man schon 2 Jahre auf 400 € Basis dort gearbeitet hat und dann bei Festeinstellung noch Probezeit bekommt.

Probezeit dient doch zur Prüfung des Arbeitnehmers.
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.

[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
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luccimaus
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#12

29.08.2007, 12:45

Ja das habe ich verstanden.

Aber trotzdem hätte sie den Vertrag ja nicht unterschreiben müssen. Sie ist ja jetzt als Vollzeit angestellt. Vorher war es Minijob. Daher neuer Vertrag - neue Probezeit. Standartvertrag. Sie hätte es ja direkt ansprechen können.
Daher auch wenn es böse klingt, selbst schuld.
Ich glaube daher nicht, dass die Klage Aussicht auf Erfolg verspricht. Zumal sie die Kosten ja erstmal selbst zu tragen hat, oder?
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doxy123
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#13

29.08.2007, 12:47

ja kosten werden aufeinander aufgehoben, jeder zahlt seinen RA selber
GK der unterlegene

Ich würde auch nicht zu einer Klage raten.
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.

[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
Janin

#14

29.08.2007, 12:52

bin auch der meinung, dass eine kündigungsschutzklage hier keinen erfolg hat.
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schneeflocke
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#15

29.08.2007, 13:27

Warum wurde sie denn gekündigt?
Betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt?
Fristlos? Oder fristgerecht?

Erfüllt die Kündigung die formellen Standards? Ist die unterzeichnende Person der Kündigung bevollmächtigt gewesen, eine solche auszusprechen? Gab es vorher Abmahnungen?

Ist sie die einzige, die gekündigt wurde? Gibt es einen Betriebsrat? Fand vorher das Anhörungsverfahren dort statt? Wieviel Mitarbeiter sind in dieser Firma?

Hat sie noch Anspruch auf Auszahlung von Resturlaubstagen? Ist ordnungsgemäß abgerechnet worden bislang? Ist sie schwerbehindert und genießt einen besonderen Schutz?

So viele Fragen.......Ich denke, wenn so wenig Infos vorliegen, kann man nicht sagen, wie die Aussicht auf Erfolg sein wird, würde Klage vorbereiten auf alle Fälle und dann mit Chef die Sache besprechen.

Aber schlimmstenfalls kann Mandantin auch "Pech" haben.
:cry:

Greift hier kein PKH, wenn sie nur Arbeitslosengeld bezieht? Keine RS in Sicht?

So eine Kündigungsschutzklage ist ja schnell runtergeschrieben. :lol:
Und dann Chef fragen, was er davon hält.
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Annile
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#16

29.08.2007, 14:16

Hat jemand schon mal das ArbGG geprüft? Ich finde es unverantwortlich von deinem Chef dir solch eine Akte in die Hand zu drücken und keinen Gesetzestext vorzulegen.
Es Annile :hurra
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#17

29.08.2007, 14:17

@schneeflocke

Sie hat ne RS. Habe gerade mit dem Chef telefoniert und er hat gesagt, wir reichen erst mal Klage ein und berufen uns auf Unzulässigkeit der Vereinbarung der Probezeit. Zumal sie die Angestellte ja auch lange genug kennen. Anfang August wurde eine neue eingestellt.

@luccimaus
Ja klar ist sie selber Schuld, wenn sie den Vertrag unterschreibt. Aber andererseits ist sie ja auch nicht vom Fach und wer weiß schon, was rechtens ist in einem Vertrag. Wir haben da Glück, weil wir wüssten, dass wir soetwas wahrscheinlich nicht unterschreiben würden.
Gast

#18

29.08.2007, 15:14

Ich würde es auch mit der Klage versuchen, wenn die RS hat, kann nichts schief gehen, viell kommt doch was positives raus.
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