Unser Mandant hat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten. Diese haben wir geprüft, ihn dazu beraten und bei der Gegenseite einen Fristverlängerung-Antrag gestellt. Nun möchte unser Mandant uns das Mandat entziehen und wir wollen abrechnen.
Meine Frage: Können wir eine 1,3 Geschäftsgebühr abrechnen? Oder weniger?
Abrechnung Beratung wettbewerbsrechtliche Abmahnung
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Meiner Meinung nach reicht ein Fristverlängerungsantrag nicht aus, um eine Geschäftsgebühr zu verdienen, sodass ich hier nur den Anfall einer Beratungsgebühr als gegeben sehe.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ich hätte jetzt eher eine 0,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 VV RVG berechnet. Es handelt sich im Grunde um ein Schreiben einfacher Art, zudem habt ihr durch den Fristverlängerungsantrag nach außen zu erkennen gegeben, dass ihr tätig wurdet. Damit scheidet m. E. eine Beratungsgebühr aus.