Anzeigeerstatter hat die Kosten zu tragen

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Aquarius
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#1

14.02.2017, 12:14

Hallo,
ich hab folgendes Problem und zwar hat der Anzeigeerstatter nach Rücknahme der Anzeige die Kosten zu tragen. Nur weiß ich nicht wie man die Kosten gegen ihn festsetzen kann. Das Gericht kann mir auch nicht helfen oder will mir nicht helfen.
Gibt es da einen extra Antrag oder wie macht man das. :kopfkratz

:thx
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Soenny
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#2

14.02.2017, 12:22

Trägst du bitte zunächst mal deinen Beruf richtig ein ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#3

16.02.2017, 09:19

Soenny hat geschrieben:Trägst du bitte zunächst mal deinen Beruf richtig ein ;)
ist geändert ;)
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paralegal6
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#4

16.02.2017, 09:27

Anzeige habt ihr ja vermutlich bei der Polizei erstattet, welches Gericht soll dir da helfen? :kopfkratz
ich würde ganz normal einen MB beantragen
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skugga
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#5

16.02.2017, 09:38

Aquarius hat geschrieben:Hallo,
ich hab folgendes Problem und zwar hat der Anzeigeerstatter nach Rücknahme der Anzeige die Kosten zu tragen. Nur weiß ich nicht wie man die Kosten gegen ihn festsetzen kann. Das Gericht kann mir auch nicht helfen oder will mir nicht helfen.
Gibt es da einen extra Antrag oder wie macht man das. :kopfkratz

:thx

Nur die Kosten oder auch die notwendigen Auslagen des Beschuldigten? Ich vermute stark, letzteres steht da nicht - und damit hat er Euch (wenn Ihr, was auch nicht wirklich aus diesem Eintrag zu ersehen ist, den Beschuldigten und nicht den Anzeigeerstatter vertretet) nix zu erstatten.

(Wobei mich auch das mit der "Rücknahme der Anzeige" irritiert - zurücknehmen kann ich einen gestellten Strafantrag, nicht aber die Anzeige.)
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Aquarius
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#6

16.02.2017, 11:10

Wir haben die Beschuldigte vertreten. Das Gericht hat dazu entschieden :"Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten werden dem Antragssteller (Anzeigeerstatter) auferlegt."

Nur weiß ich nicht wie man die Kosten gegen ihn festsetzen kann.
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Adora Belle
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#7

16.02.2017, 11:12

KFA nach §464b StPO an das Gericht des ersten Rechtszugs. Bist Du frisch zugelassen? Hast Du keinen StPO-Kommentar?

Edit: Ähm, irgendwie hatte ich Dich bei RAen einsortiert. Also die Fragen kannst du streichen. ;)
Aquarius
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#8

16.02.2017, 11:43

Dankeschön !!!
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