Einstweiliges Rechtsschutzverfahren
Verfasst: 16.12.2015, 11:50
Hallo,
ich habe hier eine Aufgabe bei der es u. a. um die Abrechnung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren geht.
Folgender Sachverhalt:
- Nach Klagerhebung beantragt der RA beim VG die Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs- 5 VwGo. VG lehnt den Antrag kostenpflichtig ab.
- Beschwerde wird beim OVG eingelegt, daraufhin wird die Entscheidung des VG aufgehoben und dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stattgegeben.
- Beklagte legt Berufung beim OVG ein und beantragt die Aufhebung des nach § 80 Abs. 5 VwGO ergangenen Beschlusses. Dem Antrag gibt das OVG statt.
Frage:
Abgesehen von Gebühren für Klage, Beschwerde und Berufung. Wie oft rechne ich das einstweilige Rechtsschutzverfahren ab. § 16 Nr. 1,5 und § 17 1a, 4 RVG... dieselbe oder verschiedene Angelegenheiten?! Bekomme das einfach nicht sortiert.
Für jegliche Hilfe wäre ich sehr dankbar
ich habe hier eine Aufgabe bei der es u. a. um die Abrechnung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren geht.
Folgender Sachverhalt:
- Nach Klagerhebung beantragt der RA beim VG die Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs- 5 VwGo. VG lehnt den Antrag kostenpflichtig ab.
- Beschwerde wird beim OVG eingelegt, daraufhin wird die Entscheidung des VG aufgehoben und dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stattgegeben.
- Beklagte legt Berufung beim OVG ein und beantragt die Aufhebung des nach § 80 Abs. 5 VwGO ergangenen Beschlusses. Dem Antrag gibt das OVG statt.
Frage:
Abgesehen von Gebühren für Klage, Beschwerde und Berufung. Wie oft rechne ich das einstweilige Rechtsschutzverfahren ab. § 16 Nr. 1,5 und § 17 1a, 4 RVG... dieselbe oder verschiedene Angelegenheiten?! Bekomme das einfach nicht sortiert.
Für jegliche Hilfe wäre ich sehr dankbar