PKH ArbR
Verfasst: 10.02.2015, 10:36
Hallo liebe Foreno-Mitglieder,
ich sitze hier vor einer Aufgabe, bei dem ich den Hintergrund irgendwie nicht verstehe...
eventuell liegt es auch daran, dass ich bisher noch keinen Kaffee hatte, sitze zumindest auf dem Schlauch.
Folgender Fall:
Antrag auf Gewährung von PKH in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit, welcher abgelehnt wurde.
Frage:
Welche prozessuale Möglichkeit bietet sich, wenn Prozesskostenhilfe nicht bezahlt werden.
Für mich würde es keine weiteren Möglichkeiten geben. Habe hierzu zwar den § 11a ArbGG gefunden, der mich aber irgendwie nicht weiter bringt.
Im Lösungsvorschlag selbst steht, dass Erfolgsaussichten nicht geprüft werden und die Partei daher noch die Beiordnung eines RA beantragen kann, auch nach Ablehnung der PKH. Kann mich hier eventuell jemand aufklären, wieso dies so ist? Wer bezahlt den beigeordneten RA dann? Ich versteh denn Sinn nicht.
Schon einmal vielen Dank
ich sitze hier vor einer Aufgabe, bei dem ich den Hintergrund irgendwie nicht verstehe...
eventuell liegt es auch daran, dass ich bisher noch keinen Kaffee hatte, sitze zumindest auf dem Schlauch.
Folgender Fall:
Antrag auf Gewährung von PKH in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit, welcher abgelehnt wurde.
Frage:
Welche prozessuale Möglichkeit bietet sich, wenn Prozesskostenhilfe nicht bezahlt werden.
Für mich würde es keine weiteren Möglichkeiten geben. Habe hierzu zwar den § 11a ArbGG gefunden, der mich aber irgendwie nicht weiter bringt.
Im Lösungsvorschlag selbst steht, dass Erfolgsaussichten nicht geprüft werden und die Partei daher noch die Beiordnung eines RA beantragen kann, auch nach Ablehnung der PKH. Kann mich hier eventuell jemand aufklären, wieso dies so ist? Wer bezahlt den beigeordneten RA dann? Ich versteh denn Sinn nicht.
Schon einmal vielen Dank