PKH ArbR

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Antworten
Cookie*
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 23.05.2012, 09:40
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Regensburg

#1

10.02.2015, 10:36

Hallo liebe Foreno-Mitglieder,

ich sitze hier vor einer Aufgabe, bei dem ich den Hintergrund irgendwie nicht verstehe...
eventuell liegt es auch daran, dass ich bisher noch keinen Kaffee hatte, sitze zumindest auf dem Schlauch.

Folgender Fall:

Antrag auf Gewährung von PKH in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit, welcher abgelehnt wurde.

Frage:

Welche prozessuale Möglichkeit bietet sich, wenn Prozesskostenhilfe nicht bezahlt werden.

Für mich würde es keine weiteren Möglichkeiten geben. Habe hierzu zwar den § 11a ArbGG gefunden, der mich aber irgendwie nicht weiter bringt.

Im Lösungsvorschlag selbst steht, dass Erfolgsaussichten nicht geprüft werden und die Partei daher noch die Beiordnung eines RA beantragen kann, auch nach Ablehnung der PKH. Kann mich hier eventuell jemand aufklären, wieso dies so ist? Wer bezahlt den beigeordneten RA dann? Ich versteh denn Sinn nicht. :cry:

Schon einmal vielen Dank
Je individueller der Mensch, desto kleiner die Schar der verwandten Seelen.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

10.02.2015, 10:43

Ohne Kenntnis des vollständigen Sachverhalts und des vollständigen Lösungsvorschlags wage ich hier keine Prognose.
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3162
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#3

10.02.2015, 10:49

Wenn PKH abgelehnt wurde, gibt's den 11 RVG, ein Anspruch gegen die LK besteht nicht. Ggf. aber § 127 ZPO.

Und die Beiordnung nach 11 a ArbGG gibt's nicht mehr.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Cookie*
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 23.05.2012, 09:40
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Regensburg

#4

10.02.2015, 10:53

Fall:

a hat über ihren RA beim ArbG Antrag auf PKH gestellt, der abgelehnt wird. a empfindet die Entscheidung unfair und befürchtet eine "Waffenungleichheit" wenn sie den Prozess mangels finanzieller Möglichkeiten anwaltschaftlichen Beistand führen muss, da der Gegner anwaltlich vertreten ist

Lösung:

Nach § 11a ArbGG hat der Vorsitzende des ArbG einer Partei, die außerstande ist, ohne Beeinträchtigung des für sie und ihrer Familie notwendigen Unterhalts die Kosten des Verfahrens zu bestreiten, die nicht durch Mitglied oder anderweitig vertreten werden kann, auf Antrag eines RFA beizuordnen, wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist. Die Partei ist auf ihr Antragsrecht hinzuweisen §11a Abs. 1 Satz 2 ArbGG. Lediglich wenn Beiordnung aus besonderen Gründen nicht erforderlich ist oder wenn Rechtsverfolgung mutwillig ist, kann die Beiordnung unterbleiben. Anders bei PKH werden in diesen Fällen Erfolgsaussichten nicht geprüft. Eine Partei kann daher noch die Beiordnung eines RA beantragten, auch wenn PKH abgelehnt wurde.
Je individueller der Mensch, desto kleiner die Schar der verwandten Seelen.
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3162
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#5

10.02.2015, 11:04

Nochmals: Die Beiordnung nach 11 a ArbGG gibt's nicht mehr.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

10.02.2015, 11:08

Dann hamwers doch. Bzw @jojo hats. Lösung: veraltete Schulungsunterlagen.
Cookie*
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 23.05.2012, 09:40
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Regensburg

#7

10.02.2015, 11:37

super danke :thx
Je individueller der Mensch, desto kleiner die Schar der verwandten Seelen.
Antworten