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AGG

Verfasst: 28.06.2011, 09:23
von ReBell
Hallo ihr Lieben,

ist es richtig, dass eine Entschädigung wg. Verstoß gg. das AGG tatsächlich wie Einkommen zu versteuern ist?

VLG
Bells

Re: AGG

Verfasst: 29.06.2011, 09:10
von LuzZi
Hab mal gegoogelt aber da so auf die Schnelle nichts zu gefunden.

Re: AGG

Verfasst: 29.06.2011, 09:22
von Soenny
Da die Entschädigung quasi Lohnersatzleistung ist, wird das so sein.

Re: AGG

Verfasst: 29.06.2011, 10:21
von ReBell
LuzZi hat geschrieben:Hab mal gegoogelt aber da so auf die Schnelle nichts zu gefunden.
Ja, genau deshalb frag ich ja Euch :lol:

Re: AGG

Verfasst: 29.06.2011, 10:29
von ReBell
JSanny hat geschrieben:Da die Entschädigung quasi Lohnersatzleistung ist, wird das so sein.
Ist es TATSÄCHLICH eine Lohnersatzleistung?
M. E. könnte es durchaus auch eine Schadensersatzleistung sein. Somit nicht zu versteuern.

Auszug aus § 15 AGG
(1) Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden :?: zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

(2) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der oder die Beschäftigte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Die Entschädigung darf bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre....
LG
Bells