AGG

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ReBell
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#1

28.06.2011, 09:23

Hallo ihr Lieben,

ist es richtig, dass eine Entschädigung wg. Verstoß gg. das AGG tatsächlich wie Einkommen zu versteuern ist?

VLG
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LuzZi
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#2

29.06.2011, 09:10

Hab mal gegoogelt aber da so auf die Schnelle nichts zu gefunden.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Soenny
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#3

29.06.2011, 09:22

Da die Entschädigung quasi Lohnersatzleistung ist, wird das so sein.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#4

29.06.2011, 10:21

LuzZi hat geschrieben:Hab mal gegoogelt aber da so auf die Schnelle nichts zu gefunden.
Ja, genau deshalb frag ich ja Euch :lol:
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#5

29.06.2011, 10:29

JSanny hat geschrieben:Da die Entschädigung quasi Lohnersatzleistung ist, wird das so sein.
Ist es TATSÄCHLICH eine Lohnersatzleistung?
M. E. könnte es durchaus auch eine Schadensersatzleistung sein. Somit nicht zu versteuern.

Auszug aus § 15 AGG
(1) Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden :?: zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

(2) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der oder die Beschäftigte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Die Entschädigung darf bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre....
LG
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