Vergleich

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Knuti
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#1

21.06.2011, 17:33

Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe eine Aufgabe zu lösen, die mir echtes Kopfzerbrechen bereitet. Ich weiß einfach nicht, wie ich an die Aufgabe herangehen soll:
… was ist bei einem Vergleich hinsichtlich der mit eingeklagten Geschäftsgebühr als Nebenforderung zu beachten?
Ich möchte einfach nur gern Denkanstöße… dreh mich irgendwie im Kreis und finde keinen richtigen Anfang.
DANKE schon mal!!!!!!
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Adora Belle
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#2

21.06.2011, 18:42

Weißt Du denn, was der Aufgabensteller von Dir will? Grundsätzlich sollte man im Vergleich ja alle eingeklagten Ansprüche regeln, einschließlich der Kosten. Das wird aber oft vergessen. Dann gibt es Streit darüber, ob die Vergleichszahlung auch die GG abgelten soll und deshalb auf die VG angerechnet werden muß.

Mein Denkanstoß wäre, daß Du mal "Vergleich" und "Geschäftsgebühr" in ne Suchmaschine eingibst, oder auch in die Forensuche. Dann liest Du Dir die letzte BGH-Entscheidung dazu durch, und fertich. 8)
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