Urteilsberichtigung
Verfasst: 02.06.2010, 09:01
Hallo Leute,
uns ist ein Fehler passiert, wir haben in der Klage geschrieben: Beklagte wird verurteilt dem Käger einen Betrag von 2.080,50 (1,3 GG ohne Ust,da Mdt. zum Vorsteuerabzug berechtigt) zzgl. Zinsen zu zahlen. In der Begründung dafür haben wir dann insgesamt 2.397,50 errechnet, mit einer 1,5 Gebühr. Uns wurden, wie beantragt, die 2080,50 zugesprochen, aber in den Entscheidungsgründen vom Gericht bekommen wir die 1,5 zugesprochen. Es fehlen also jetzt ca. 300,00 €. Kann man das Urteil berichtigen nach § 319 ZPO? Ist doch eine offensichtliche Unrichtigkeit!?
Kann mir jemand helfen bzw., wenn ich mit § 319 ZPO richtig liege, bei der Formulierung des Antrags helfen?
Vielen Dank im Voraus.
GLG
uns ist ein Fehler passiert, wir haben in der Klage geschrieben: Beklagte wird verurteilt dem Käger einen Betrag von 2.080,50 (1,3 GG ohne Ust,da Mdt. zum Vorsteuerabzug berechtigt) zzgl. Zinsen zu zahlen. In der Begründung dafür haben wir dann insgesamt 2.397,50 errechnet, mit einer 1,5 Gebühr. Uns wurden, wie beantragt, die 2080,50 zugesprochen, aber in den Entscheidungsgründen vom Gericht bekommen wir die 1,5 zugesprochen. Es fehlen also jetzt ca. 300,00 €. Kann man das Urteil berichtigen nach § 319 ZPO? Ist doch eine offensichtliche Unrichtigkeit!?
Kann mir jemand helfen bzw., wenn ich mit § 319 ZPO richtig liege, bei der Formulierung des Antrags helfen?
Vielen Dank im Voraus.
GLG