Festsetzung PKH-Gebühren Sozialrecht nach Zusammenlegung

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Naturini
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#1

13.11.2009, 16:11

Hallo,

ich habe in einer sozialrechtlichen Angelegenheit in der wir ursprünglich 2 Klagen eingereicht haben und wo die Verfahren dann zusammengelegt wurden 2x 170,00 Euro + PuT + Mwst abgerechnet.

Jetzt hat das Gericht nur 1x 170,00 Euro + PuT sowie für das 2. Verfahren 40,00 Euro + PuT festgesetzt mit der Begründung, dass wir in dem 2. Verfahren ja nur die Klage eingereicht haben und dies im Vergleich zu anderen Verfahren vor dem Sozialgericht eine weit unterdurchschnittliche Tätigkeit ist. Außerdem wären die Einkommensverhältnisse der Mdtin auch unterdurchschnittlich.

Kann mir jemand sagen ob das so in Ordnung ist oder ob ich eventuell die Möglichkeit habe hiergegen eine sofortige Beschwerde zu machen?

Vielen Dank im Voraus :-)
Naturini
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#2

15.11.2009, 16:17

Kann mir hier niemand weiterhelfen???
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LuzZi
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#3

15.11.2009, 17:07

Worum gings denn in den jeweiligen Klagen?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Naturini
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#4

19.11.2009, 09:25

Die Sache hat sich erledigt. Trotzdem vielen Dank :-)
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