Abrechnung Reiserecht mit Versicherung

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Naturini
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#1

11.11.2009, 17:40

Ich sitze an einer Abrg im Reiserecht dran und hoffe mir kann jemand helfen:

Ich weiß, dass man soweit ich mich erinnern kann im Verkehrsrecht von der Versicherung die Anwaltskosten bezahlt bekommt über den GW der letztendlich gezahlt wird. Also wenn ich 10.000 Euro von der Versicherung fordere und diese nur 5.000 Euro zahlt (ich mich damit zufrieden gebe), dass ich dann auch nur auf 5.000 Euro mit der Versicherung abrechnen kann.

Sollte dies nicht stimmen bitte korrigiert mich.

Jetzt haben wir in einer Reiserechtssache 19.000,00 Euro gefordert und der Versicherung über diesen Betrag eine Berechnung geschickt. Jetzt sagt die Versicherung, dass wir erstmal nur auf 7.000 Euro abrechnen sollen da dieser Betrag auch erst von der Versicherung gezahlt wurde. Den restlichen Betrag können wir erst in einem Monat belegen.

Sollte der Betrag berechtigt sein und wir das auch belegen können ist mir klar dass wir dann auf 19.000,00 Euro abrechnen können. Wie ist es aber wenn nachher nur 11.000 Euro von der Vers. gezahlt werden. Kann ich dann insgesamt auf 19.000 Euro abrechnen weil wir die ursprünglich gefordert hatten oder nur auf die 11.000 Euro die die Versicherung zahlen wird?

Vielen Dank
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