Falsche Angaben von Drittschuldner

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Naturini
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#21

11.11.2009, 14:11

Ich frage einfach mal den GV. Ich denke aber auch, dass ich eher eine Abänderung bzw. Ergänzung bekommen werde.
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gabrielle
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#22

11.11.2009, 16:44

ich würde auf jeden fall die Ergänzung der EV beantragen und entsprechende Zusatzfragen stellen:

Zusatzfragen

- Welche Versicherungen unterhält der Schuldner? Dabei sollen insbesondere Unfall-, Hausrats-, Glas-, Sturm-, Wasser-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherungen angegeben werden. Neuerdings sind neben der privaten Krankenversicherung auch die gesetzliche Krankenversicherung und der jeweilige Tarif anzugeben.

- Verfügt der Schuldner über eine Krankenhaustagegeld- oder Berufsunfähigkeitsversicherung? Wenn ja, bei welcher Versicherungsgesellschaft unter welcher Versicherungsnummer?

- Verfügt der Schuldner über Einkünfte aus Schwarzarbeit? Dabei sind auch zukünftige Einkünfte darzulegen. Name und Anschrift der Auftraggeber sollen angegeben werden.

- Geht der Schuldner Gelegenheitsarbeiten nach? Für diesen Fall sind die Namen und Anschriften der Auftraggeber der letzten sechs Monate anzugeben.

- Welche Kunden beauftragen den selbständigen Schuldner regelmäßig? Der Schuldner möge eine entsprechende vollständige Kundenliste aller Kunden der letzten zwölf Monate mit Namen und Anschriften vorlegen. Gleichzeitig sind Materiallieferanten anzugeben.

- Soweit offene Forderungen angegeben werden, ist anzugeben, warum diese bisher nicht eingetrieben wurden.

- Soweit eine titulierte Forderung angegeben wird, ist das Urteil unter Angabe des erkennenden Gerichts, des Datums und des gerichtlichen Aktenzeichens näher zu bezeichnen.

- Erbringt der Schuldner gegenüber der Person, die ihn unterhält, Dienstleistungen jeglicher Art? Wenn ja, welche und in welchem Umfang? Namen und Anschrift des Dritten sind ebenso anzugeben, wie mögliche Gegenleistungen. Dies gilt auch, wenn der Schuldner angibt, er sei Hausmann und werde von seiner Lebensgefährtin unterhalten.

- Ist der Schuldner im Erwerbsgeschäft des Ehegatten oder im Geschäft eines sonstigen Dritten tätig, welches ihm zuvor gehörte? Welche Tätigkeiten übt er dort aus und welche Geld- und welche Sachleistungen (Kost, Logis, Kleidung, Warenleistungen, Dienstleistungen, Nutzung fremder Einrichtungen) erhält er?

- Verfügen die dem Schuldner nahe stehenden Personen, wie Ehegatte und Abkömmlinge als unterhaltsberechtigte Personen über eigenes Einkommen? Wenn ja, wie hoch ist ihr Einkommen?

- Über welches Einkommen verfügt der Ehegatte? Sofern dem Schuldner dieses nicht bekannt ist, möge er den Namen, die Anschrift des Ehegatten sowie die Beschäftigungsstelle angeben.

- Soweit der Schuldner angibt, seinen Lebensunterhalt von Zuwendungen Dritter zu bestreiten, möge er deren Namen und Anschrift sowie den Zeitraum und die Höhe der Zuwendungen nennen. Werden für die Zuwendungen Dienste irgendwelcher Art erbracht?

- Bestehen Ansprüche auf zukünftige Renten und/oder Versorgungsbezüge, einschließlich Ansprüche auf Zusatzversorgung oder Betriebsrenten?

- Ist der Schuldner unwiderruflich Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung eines Dritten? Wenn ja, bei welcher Versicherungsgesellschaft wird die Lebensversicherung unter welcher Versicherungsnummer unterhalten? Wer ist Versicherungsnehmer?

- Nutzt der Schuldner fremde Konten?

- Ist dem Schuldner vertraglich ein Dispositionskredit eingeräumt? Wenn ja, bei welcher Bank oder Sparkasse unter welcher Kontonummer?

- Verfügt der Schuldner über ein eigenes Kfz? Wenn ja, sind Hersteller, Typ, KM-Stand, Farbe, amtl. Kennzeichen sowie die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung evtl. auch Kaskoversicherung, nebst Versicherungsscheinnummer, anzugeben.

- Nutzt der Schuldner ein fremdes Kfz und welche vertraglichen Verhältnisse liegen dem zugrunde?

- Soweit das Fahrzeug des Schuldners an deinen Dritten zur Sicherheit übereignet ist, möge er angeben, in welcher Höhe die Forderung noch valutiert.

- Soweit der Grundbesitz des Schuldners mit Grundschulden oder Hypotheken belastet ist, möge er angeben, in welcher Höhe diese noch valutieren. Soweit die Sicherheiten für Verbindlichkeiten Dritter bestellt sind, möge er seinen diesbezüglichen Auskunftsanspruch geltend machen.

- Führt der Schuldner in der selbständigen Haupt- oder Nebentätigkeit Umsatzsteuer ab und ist er insoweit auch zum Abzug der Vorsteuer berechtigt?

- Verfügt der Schuldner über einen Dienstwagen oder über sonstige Sachbezüge?

- Hat der Schuldner seinen Lohn oder andere Forderungen ganz oder teilweise an Dritte abgetreten?

- Liegen Vorpfändungen vor? Wenn ja, in welcher Höhe?

- Soweit der Schuldner angibt, Sozialleistungen zu beziehen und dabei Beträge angibt, die unter dem Mindestsatz nach dem SGB II liegen, möge er sein weiteres Einkommen angeben.

- Soweit der Schuldner ein Einkommen unter dem Existenzminimum angibt und keine Sozialleistungen beziehen will, möge er angeben, wovon er seinen Lebensunterhalt bestreitet.

- Wie lautet die Sozialversicherungsnummer des Schuldners?

- Kann dem Vermögensverzeichnis nicht entnommen werden, wovon der Schuldner überhaupt lebt, möge er wegen Unvollständigkeit des Vermögensverzeichnisses zur Bestreitung des Lebensunterhalts ergänzende Angaben machen.

- Soweit der Schuldner in einer Mietwohnung lebt, möge er Angaben zur Wohnungsgröße, zum Vermieter und Mietkaution machen.
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Tina112
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#23

12.11.2009, 15:02

@gabrielle:
Stellt ihr diese Zusatzfragen jedes Mal? Wie reagieren die Gerichtsvollzieher darauf?

Ist an sich aber eine gute Idee.
Liebe Grüße

Tina

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :-)
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#24

13.11.2009, 12:38

Die Zusatzfragen solltest du allerdings immer auf den jeweiligen Fall anwenden. Wenn du bei jedem ZV-Auftrag alle diese Fragen mit aufnimmst, glaube ich gibt es schnell Ärger mit den GVs. Sollte der Gläubiger vor der ZV wichtige Hinweise haben, kann der GV natürlich darauf hingewiesen werden, die fragen dann auch gerne nach. Ansonsten solltest du Zusatzfragen nur wohl besser im Wege der Ergänzung stellen.
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gabrielle
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#25

13.11.2009, 12:47

wir stellen die Zusatzfragen immer so. Es gibt aber auch GVZ, die diese ignorieren. Dann muss mit der Keule draufgeschlagen werden. Ansonsten machen das alle GVZ ganz gut mit.
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