Falsche Angaben von Drittschuldner

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Naturini
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#11

11.11.2009, 13:02

Da bin ich mir nämlich auch nicht sicher ob ich jetzt überhaupt eine normale Pfändung machen darf weil er ja die EV abgegeben hat.

Ich bin der Meinung mal gehört zu haben, dass man eine Korrektur des Vermögensverzeichnis beantragen kann wenn man weiß, dass die darin gemachten Angaben nicht mehr richtig sind.
Goldlöckchen

#12

11.11.2009, 13:23

Was meint der Sohn denn mit teure Sachen? Teuer ist immer relativ. Für eine Ergänzung der EV müsstest Du die teuren Sachen genau bestimmen können. Wie sieht es mit einer Kontopfändung aus?
Naturini
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#13

11.11.2009, 13:29

Das hatten wir schon gemacht und dann hat die Bank irgendwann das Konto gekündigt. Wo er jetzt sein Konto hat wissen wir leider nicht. Er hat sich wohl einen Plasmafernseher sowie Möbel gekauft.

In dem Vermögensverzeichnis ist noch ein Arbeitgeber angegeben bei dem er nicht mehr arbeitet und da sind die Unterhaltszahlungen angegeben die er nicht mehr zahlt. Außerdem stimmt das Konto nicht mehr welches im Vermögensverzeichnis angegeben ist. Da er jetzt ja wohl selbständig ist müsste man doch eventuell über eine Abänderung des Vermögensverzeichnisses rausfinden wie viel er verdient. Es kann doch nicht sein, dass er z. B. 4.000 Euro im Monat verdient aber keinen Unterhalt zahlt.

Oder sollte ich eventuell mal mit dem zuständigen GV telefonieren?
Ernie

#14

11.11.2009, 13:34

Du hast ja die schriftliche Auskunft des in der eV angegebenen angeblichen Arbeitgebers, der ausdrücklich sagt, dass der Schuldner auf Provisionsbasis bei ihm als Selbständiger tätig sein.

Mit diesem Schreiben schickst Du den GV los, um eine Nachbesserung der definitiv falschen eV zu erlangen.
Naturini
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#15

11.11.2009, 13:38

Der Arbeitgeber der in der EV steht ist ein anderer wie der der jetzt gesagt hat, dass der Schuldner bei ihm auf Provisionsbasis arbeitet. Ich werde einfach mal den GV nächste Woche anrufen und fragen was er meint. Vielleicht kennt der den Schuldner ja auch und weiß eventuell noch was.
Ernie

#16

11.11.2009, 13:39

Nun, dann hat der Schuldner ja neues Vermögen erworben, so dass eine erneute eV abzugeben wäre!
Goldlöckchen

#17

11.11.2009, 13:42

Wenn Du den Wert des Fernsehers wüßtest und es sich lohnen würde, diesen zu pfänden, könntest Du den GV direkt mit der Pfändung dieses Fernsehers bzw. mit einer Austauschpfändung beauftragen.
Naturini
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#18

11.11.2009, 13:44

Vielen Dank erstmal. Ich werde noch mal mit der Mdtin sprechen um was für Gegenstände es sich genau handelt und werde danach mal mit dem GV sprechen bzw. eine Abänderung des Vermögensverzeichnisses beantragen.
Ernie

#19

11.11.2009, 13:47

NEE, keine Änderung des Vermögensverzeichnisses, sondern ein völlig neues Vermögensverzeichnis!
Goldlöckchen

#20

11.11.2009, 14:00

Ein neues wird sie nicht bekommen. Sie kann nur die Ergänzung der Punkte verlangen, wo sich was geändert hat.
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