Falsche Angaben von Drittschuldner

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Naturini
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#1

02.11.2009, 19:02

Hallo ich hoffe mir kann jemand von Euch helfen.

Ich hatte einen Pfüb für eine Mdtin an den Drittschuldner (Arbeitgeber) des Schuldners gemacht und dieser hat angegeben, dass der Schuldner dort nicht mehr arbeitet. Allerdings ist er auf der Internetseite mit Foto und Namen als Mitarbeiter der Firma angegeben und als ich angerufen habe wurde mir auch am Telefon gesagt, dass er dort arbeitet.

Nun sagte meine Chefin, dass ich ein Schreiben an den Drittschuldner machen soll und ihn auf seine Wahrheitspflicht hinweisen soll bzw. ihm schreiben soll dass wenn er weiterhin falsche Angaben macht wir bzw. unsere Mandantin eine Anzeige gegen ihn macht.

Hat jemand von Euch schon mal so ein Schreiben gemacht oder weiß was ich schreiben soll?

Vielen Dank im Voraus

Carina
Minimaus

#2

02.11.2009, 19:04

habt ihr dafür keine vorlage? sonst guck mal im zv buch nach, da müsste es ein muster dafür geben...
Naturini
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#3

02.11.2009, 19:49

Ne leider nicht weil wir so was bisher nicht gebraucht haben. Das mit dem ZV-Buch werde ich auf jeden Fall machen. Vielen Dank
Naturini
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#4

03.11.2009, 11:09

Ich kann unser ZV-Buch nicht finden.

Hat eventuell doch jemand ein Beispiel für mich?

Bitte, ist echt dringend.

Vielen Dank
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Kasimir1603
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#5

03.11.2009, 11:19

Ich hab jetzt auch kein Muster, würde es aber ungefähr so formulieren ;)

SgDuH,

wir nehmen Bezug auf Ihre DS-Erklärung vom ... Dort haben Sie mitgeteilt, dass Herr XY in Ihrem Unternehmen nicht mehr beschäftigt sei und Zahlungen Ihrerseits daher nicht geleistet werden.

Uns liegen jedoch Informationen vor, wonach Herr XY weiterhin in Ihrem Unternehmen tätig ist. Dies wurde uns auch auf telefonische Nachfrage bestätigt.

Wir verweisen hiermit auf die Ihnen obliegende Wahrheitspflicht im Rahmen der Drittschuldnererklärung gem. § 840 ZPO und fordern Sie auf, umgehend, spätestens jedoch bis zum ... zu erklären, ob und seit wann der Schuldner bei Ihnen beschäftigt ist und um Mitteilung, in welcher Höhe er Lohn- und/oder Gehaltszahlungen bezieht.

Sollten Ihrerseits weiterhin unrichtige bzw. unvollständige Angaben erfolgen, werden wir unserer Mdt. empfehlen, Anzeige zu erstatten.

Mfg
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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Naturini
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#6

03.11.2009, 11:48

Vielen vielen Dank :-)
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#7

11.11.2009, 11:18

Der Drittschuldner hat jetzt geantwortet und ich weiß leider nicht was ich jetzt machen kann:

Der Drittschuldner hat gesagt, dass der Gegner dort nicht angestellt ist sondern nur selbständig auf Provisionsbasis für die Firma arbeitet. Des Weiteren haben die gesagt, dass er in der Zwischenzeit seit dem Pfüb keine Provisionszahlungen von der Firma erhalten hat.

Der muss doch von irgendwas leben. Wie kann ich denn jetzt herausfinden was ich als nächstes tun kann???
Goldlöckchen

#8

11.11.2009, 11:23

Wenn er selbständig ist, hat er vielleicht mehrere Auftraggeber und nicht nur die von Dir genannte Firma.

Hat er denn schon die EV abgegeben?
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#9

11.11.2009, 12:46

Die EV hat er am 14.06.2008 abgegeben. Er kauft sich allerdings laut des Sohnes öfter teure Sachen. Soll ich eventuell eine Sachpfändung machen. Allerdings geht es um sehr viel Unterhalt. Das Vermögensverzeichnis was damals erstellt wurde stimmt auch nicht mehr.

Kann ich hier eventuell anfordern, dass dieses korrigiert wird oder so?
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D@ni
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#10

11.11.2009, 12:54

Die teuren Sachen müssen ja irgendwo sein.....normaler ZVA könnte ein Versuch wert sein. Ggf. Taschenpfändung oder Pfändung zur Unzeit?!
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