Seite 2 von 2
Verfasst: 02.11.2009, 18:39
von Refa-Rgbg
stimmt, es wäre sehr hilfreich, wenn du die sache etwas erklären würdest!
Verfasst: 02.11.2009, 18:57
von Minimaus
den tatbestand und den sachverhalt der entscheidungsgründe
Verfasst: 02.11.2009, 20:29
von sunshine24
sachverhalt der entscheidungsgründe
Heißt, die sind in der Entscheidung von einem falschen Sachverhalt ausgegangen und haben deswegen evtl. falsch geurteilt?
Also, für den Tatbestand wie gesagt die 2 Wochen ab Zustellung des Urteils. Das mit dem Sachverhalt weiß ich nicht, ich würde es einfach dann beides zusammen machen ...
Verfasst: 02.11.2009, 20:48
von Minimaus
jo, habe ich dann auch gemacht
die werden sich schon melden, wenns denen nicht passt
danke an alle
Verfasst: 03.11.2009, 09:53
von gkutes
sorry!!! meinte Berichtigung der Entscheidungsgründe. War doch ein ganz offensichtlicher Schreibfehler