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Verfasst: 02.11.2009, 18:39
von Refa-Rgbg
stimmt, es wäre sehr hilfreich, wenn du die sache etwas erklären würdest!

Verfasst: 02.11.2009, 18:57
von Minimaus
den tatbestand und den sachverhalt der entscheidungsgründe

Verfasst: 02.11.2009, 20:29
von sunshine24
sachverhalt der entscheidungsgründe
Heißt, die sind in der Entscheidung von einem falschen Sachverhalt ausgegangen und haben deswegen evtl. falsch geurteilt?

Also, für den Tatbestand wie gesagt die 2 Wochen ab Zustellung des Urteils. Das mit dem Sachverhalt weiß ich nicht, ich würde es einfach dann beides zusammen machen ...

Verfasst: 02.11.2009, 20:48
von Minimaus
jo, habe ich dann auch gemacht :-)

die werden sich schon melden, wenns denen nicht passt

danke an alle

Verfasst: 03.11.2009, 09:53
von gkutes
sorry!!! meinte Berichtigung der Entscheidungsgründe. War doch ein ganz offensichtlicher Schreibfehler ;)