Beendigung einstweiliges Verfügungsverfahren
Verfasst: 23.06.2009, 12:46
Hallo ihr Lieben,
es ist so, wir haben den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, nach Erlass des Beschlusses haben wir diese der Gegenseite zustellen lassen. Soweit so gut, nach der Zustellung bestellen sich die Rechtsanwälte der Gegenseite, die sich bis dahin nicht bestellt hatten, die Gegenseite aber sonst ständig vertritt, bei Gericht und bittet um Übersendung der Antragsschrift. Kurz danach hat die Gegenseite die einstweilige Verfügung anerkannt und keinen Widerspruch eingelegt.
Im Beschluss der einstweiligen Verfügung wurde Kostenquotelung (warum ist jetzt nicht wichtig) festgelegt.
Nun beantragt die Gegenseite eine 1,3 Verfahrensgebühr + Auslagen. Das ist schonmal nicht richtig, weil keine Sachanträge gestellt wurden und so nur eine 0,8 Verfahrensgebühr anfällt.
Jetzt meint mein Chef aber, dass die Gegenseite sich ja gar nicht mehr hätten bestellen können, weil das Verfahren ja schon beendet war. So, meine Frage ist nun, ob das so richtig ist und wo ich nachlesen kann, wann das einstweilige Verfügungsverfahren beendet ist! Könnt ihr mir da bitte helfen??? Das wäre nett!
Danke schon mal im Voraus
Ali
es ist so, wir haben den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, nach Erlass des Beschlusses haben wir diese der Gegenseite zustellen lassen. Soweit so gut, nach der Zustellung bestellen sich die Rechtsanwälte der Gegenseite, die sich bis dahin nicht bestellt hatten, die Gegenseite aber sonst ständig vertritt, bei Gericht und bittet um Übersendung der Antragsschrift. Kurz danach hat die Gegenseite die einstweilige Verfügung anerkannt und keinen Widerspruch eingelegt.
Im Beschluss der einstweiligen Verfügung wurde Kostenquotelung (warum ist jetzt nicht wichtig) festgelegt.
Nun beantragt die Gegenseite eine 1,3 Verfahrensgebühr + Auslagen. Das ist schonmal nicht richtig, weil keine Sachanträge gestellt wurden und so nur eine 0,8 Verfahrensgebühr anfällt.
Jetzt meint mein Chef aber, dass die Gegenseite sich ja gar nicht mehr hätten bestellen können, weil das Verfahren ja schon beendet war. So, meine Frage ist nun, ob das so richtig ist und wo ich nachlesen kann, wann das einstweilige Verfügungsverfahren beendet ist! Könnt ihr mir da bitte helfen??? Das wäre nett!
Danke schon mal im Voraus
Ali