Huhu, ihr Lieben...
Ich brauch mal eure Hilfe
Sachlage:
Ein Hotel wird in Zwangsverwaltung verpachtetl. Kann der Pächter rückwirkend Minderungen für Pachten geltend machen??
Minderungen beziehen sich auf Mängel wie z. B. Wasser-/Feuchtigkeitsschäden, Schimmelpilzbefall, Risse in den Innenwänden, brüchiger Estrich etc..
Mietrecht/ rückwirkende Minderung
Ich glaube rückwirkende Minderung geht generell nicht - es sei denn, man hat den Pächter schon informiert und die Pacht unter Vorbehalt gezahlt.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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