Mietrecht/ rückwirkende Minderung
Verfasst: 27.02.2009, 12:03
Huhu, ihr Lieben...
Ich brauch mal eure Hilfe
Sachlage:
Ein Hotel wird in Zwangsverwaltung verpachtetl. Kann der Pächter rückwirkend Minderungen für Pachten geltend machen??
Minderungen beziehen sich auf Mängel wie z. B. Wasser-/Feuchtigkeitsschäden, Schimmelpilzbefall, Risse in den Innenwänden, brüchiger Estrich etc..
Ich brauch mal eure Hilfe
Sachlage:
Ein Hotel wird in Zwangsverwaltung verpachtetl. Kann der Pächter rückwirkend Minderungen für Pachten geltend machen??
Minderungen beziehen sich auf Mängel wie z. B. Wasser-/Feuchtigkeitsschäden, Schimmelpilzbefall, Risse in den Innenwänden, brüchiger Estrich etc..