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Mietrecht/ rückwirkende Minderung

Verfasst: 27.02.2009, 12:03
von Bieni
Huhu, ihr Lieben...
Ich brauch mal eure Hilfe

Sachlage:
Ein Hotel wird in Zwangsverwaltung verpachtetl. Kann der Pächter rückwirkend Minderungen für Pachten geltend machen??
Minderungen beziehen sich auf Mängel wie z. B. Wasser-/Feuchtigkeitsschäden, Schimmelpilzbefall, Risse in den Innenwänden, brüchiger Estrich etc..

Verfasst: 27.02.2009, 12:07
von Mops
m.E. nicht.

Verfasst: 27.02.2009, 12:37
von Smilie
Ich glaube rückwirkende Minderung geht generell nicht - es sei denn, man hat den Pächter schon informiert und die Pacht unter Vorbehalt gezahlt.