Mietrecht/ rückwirkende Minderung

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Bieni
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#1

27.02.2009, 12:03

Huhu, ihr Lieben...
Ich brauch mal eure Hilfe

Sachlage:
Ein Hotel wird in Zwangsverwaltung verpachtetl. Kann der Pächter rückwirkend Minderungen für Pachten geltend machen??
Minderungen beziehen sich auf Mängel wie z. B. Wasser-/Feuchtigkeitsschäden, Schimmelpilzbefall, Risse in den Innenwänden, brüchiger Estrich etc..
Mops
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#2

27.02.2009, 12:07

m.E. nicht.
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Smilie
...ist hier unabkömmlich !
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#3

27.02.2009, 12:37

Ich glaube rückwirkende Minderung geht generell nicht - es sei denn, man hat den Pächter schon informiert und die Pacht unter Vorbehalt gezahlt.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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