Zustellung einer Einstweiligen Verfügung in Frankreich
Verfasst: 17.02.2009, 11:49
Hallo ihr lieben,
wir haben hier eine besondere Sache. Vielleicht kann da jemand helfen.
Und zwar müssen wir eine in Deutschland erwirkte und für Deutschland geltende Einstweilige Verfügung an eine Firma in Frankreich zustellen.
Wie stellt man hier zu, gibt es da auch Gerichtsvollzieher die dies übernehmen, oder über die Gerichte? Müssen wir die Einstw. Verfügung übersetzen lassen, wenn ja von wem, bzw. muss die irgendwie beglaubigt werden, vielleicht von einem Französischen Gericht?
Wichtig ist hierbei, wir wollen nicht, dass diese EV in Frankreich wirkt, sie soll nur für Deutschland wirken aber ordnungsgemäß zugestellt sein.
Danke schon mal.
lg
wir haben hier eine besondere Sache. Vielleicht kann da jemand helfen.
Und zwar müssen wir eine in Deutschland erwirkte und für Deutschland geltende Einstweilige Verfügung an eine Firma in Frankreich zustellen.
Wie stellt man hier zu, gibt es da auch Gerichtsvollzieher die dies übernehmen, oder über die Gerichte? Müssen wir die Einstw. Verfügung übersetzen lassen, wenn ja von wem, bzw. muss die irgendwie beglaubigt werden, vielleicht von einem Französischen Gericht?
Wichtig ist hierbei, wir wollen nicht, dass diese EV in Frankreich wirkt, sie soll nur für Deutschland wirken aber ordnungsgemäß zugestellt sein.
Danke schon mal.
lg