Zustellung einer Einstweiligen Verfügung in Frankreich

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Antworten
Benutzeravatar
angel30
Forenfachkraft
Beiträge: 204
Registriert: 18.10.2006, 17:14
Wohnort: Euskirchen

#1

17.02.2009, 11:49

Hallo ihr lieben,

wir haben hier eine besondere Sache. Vielleicht kann da jemand helfen.

Und zwar müssen wir eine in Deutschland erwirkte und für Deutschland geltende Einstweilige Verfügung an eine Firma in Frankreich zustellen.

Wie stellt man hier zu, gibt es da auch Gerichtsvollzieher die dies übernehmen, oder über die Gerichte? Müssen wir die Einstw. Verfügung übersetzen lassen, wenn ja von wem, bzw. muss die irgendwie beglaubigt werden, vielleicht von einem Französischen Gericht?

Wichtig ist hierbei, wir wollen nicht, dass diese EV in Frankreich wirkt, sie soll nur für Deutschland wirken aber ordnungsgemäß zugestellt sein.

Danke schon mal.

lg
Maximum
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1024
Registriert: 06.03.2008, 11:24

#2

17.02.2009, 11:52

@angel 30: Ich kann dir hier nur raten versuch mit einem zuständigen im Gericht darüber zu sprechen. Ist eine komplizierte Angelegenheit.

Übersetzt werden muss auf jeden Fall + von einer ausgebildeten Übersetzerin beglaubigt. Aber wie die Zustellung an sich funktioniert kann ich dir leider nicht sagen.
[url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/smthanks.gif[/img][/url] [url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/313_i_like_you_1.gif[/img][/url]
Benutzeravatar
angel30
Forenfachkraft
Beiträge: 204
Registriert: 18.10.2006, 17:14
Wohnort: Euskirchen

#3

17.02.2009, 12:06

Meinst du mit einem Gericht in Frankreich oder bei dem Gericht bei dem wir die Einstw. Verfügung erwirken?

Also für die Übersetzung meinst du kann ich eine Übersetzerin nehmen die hier beeidigt ist und für ihre Übersetzung eine Beglaubigung einholt?
Maximum
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1024
Registriert: 06.03.2008, 11:24

#4

17.02.2009, 12:13

Bei dem Gericht bei dem du die einstweilige Verfügung erwirkt hast und dann nach jemandem fragen der Ahnung hat. (Da gibts nämlich so Sachen wie Rechtshilfeverfahren beantragen - einfach hinschicken und gucken ob die das bestätigen - usw.) -- uns hat damals ein netter Rechtspflerger weitergeholfen.

Ja genau. (Wobei manche Übersetzerinnen selbst beglaubigen können).
[url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/smthanks.gif[/img][/url] [url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/313_i_like_you_1.gif[/img][/url]
Antworten