Öffentliche Zustellung - rechtsmittelfähiger Beschluss
Verfasst: 27.11.2008, 09:38
Hallo ihr Lieben!
Ich habe folgendes Problem: Wir haben vor geraumer Zeit öffentliche Zustellung beantragt. Das Gericht wollte dann natürlich Beweise dafür, dass wir keine aktuelle Anschrift haben,etc.
Jetzt habe ich außer EMA und Postanfrage zusätzlich die Polizei des letzten Wohnortes und die Ausländerbehörde angerufen.Nichts.
Mein Chef hat gerade einen riesen Kollaps gekriegt und schrie irgendwas von: "Dann teilen sie das dem Gericht einfach mit! Und schreiben sie zusätzlich.... (die nächsten Worte aufgrund des Schreiens nicht richtig verstanden)....einen rechtsmittelfähigen Beschluss beantragen..."
Hä? Ich check es nicht! HILFE!
Ich habe folgendes Problem: Wir haben vor geraumer Zeit öffentliche Zustellung beantragt. Das Gericht wollte dann natürlich Beweise dafür, dass wir keine aktuelle Anschrift haben,etc.
Jetzt habe ich außer EMA und Postanfrage zusätzlich die Polizei des letzten Wohnortes und die Ausländerbehörde angerufen.Nichts.
Mein Chef hat gerade einen riesen Kollaps gekriegt und schrie irgendwas von: "Dann teilen sie das dem Gericht einfach mit! Und schreiben sie zusätzlich.... (die nächsten Worte aufgrund des Schreiens nicht richtig verstanden)....einen rechtsmittelfähigen Beschluss beantragen..."
Hä? Ich check es nicht! HILFE!