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Öffentliche Zustellung - rechtsmittelfähiger Beschluss

Verfasst: 27.11.2008, 09:38
von Luna17
Hallo ihr Lieben!

Ich habe folgendes Problem: Wir haben vor geraumer Zeit öffentliche Zustellung beantragt. Das Gericht wollte dann natürlich Beweise dafür, dass wir keine aktuelle Anschrift haben,etc.

Jetzt habe ich außer EMA und Postanfrage zusätzlich die Polizei des letzten Wohnortes und die Ausländerbehörde angerufen.Nichts.

Mein Chef hat gerade einen riesen Kollaps gekriegt und schrie irgendwas von: "Dann teilen sie das dem Gericht einfach mit! Und schreiben sie zusätzlich.... (die nächsten Worte aufgrund des Schreiens nicht richtig verstanden)....einen rechtsmittelfähigen Beschluss beantragen..."

Hä? Ich check es nicht! HILFE!

Verfasst: 27.11.2008, 09:44
von Soenny
Was wolltest du denn zustellen lassen? Vielleicht möchte dein Chef nur die Klausel?

Verfasst: 27.11.2008, 09:52
von Luna17
Also alles, was ich der Akte entnehmen kann ist, dass wir für den Kläger PKH beantragt haben. Dann kam ein Schreiben des Gerichts:

"..wird bzgl. des neuen Antrags auf PKH Gelegenheit gegeben, binnen 3 Wochen die ladungsfähige Anschrift der Beklagten anzugeben, um bezüglich des neuen Antrags rechtliches Gehör zu gewähren".

Ich nehme an, dass unser PKH Antrag nebst Klage zugestellt werden sollte.

Verfasst: 27.11.2008, 09:55
von Soenny
Oh, das weiß ich leider nicht, ob eine Klage im PKH-Prüfungsverfahren, so hört sich das jedenfalls an, öffentlich zugestellt werden kann :oops:

Verfasst: 27.11.2008, 10:00
von Luna17
Oh cool,dann sind wir ja schon 2 :hm

Verfasst: 27.11.2008, 10:04
von Soenny
Hilft dir nur leider nicht weiter :roll:

:sorry

Verfasst: 27.11.2008, 10:18
von Luna17
Ich weiß,werd bestimmt gleich wieder angeschrien :ohmann Aber bin eh nur noch bis Ende des Jahres hier, ZUM GLÜCK!