Hallo ihr Lieben!
Ich habe folgendes Problem: Wir haben vor geraumer Zeit öffentliche Zustellung beantragt. Das Gericht wollte dann natürlich Beweise dafür, dass wir keine aktuelle Anschrift haben,etc.
Jetzt habe ich außer EMA und Postanfrage zusätzlich die Polizei des letzten Wohnortes und die Ausländerbehörde angerufen.Nichts.
Mein Chef hat gerade einen riesen Kollaps gekriegt und schrie irgendwas von: "Dann teilen sie das dem Gericht einfach mit! Und schreiben sie zusätzlich.... (die nächsten Worte aufgrund des Schreiens nicht richtig verstanden)....einen rechtsmittelfähigen Beschluss beantragen..."
Hä? Ich check es nicht! HILFE!
Öffentliche Zustellung - rechtsmittelfähiger Beschluss
- Soenny
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Was wolltest du denn zustellen lassen? Vielleicht möchte dein Chef nur die Klausel?
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Also alles, was ich der Akte entnehmen kann ist, dass wir für den Kläger PKH beantragt haben. Dann kam ein Schreiben des Gerichts:
"..wird bzgl. des neuen Antrags auf PKH Gelegenheit gegeben, binnen 3 Wochen die ladungsfähige Anschrift der Beklagten anzugeben, um bezüglich des neuen Antrags rechtliches Gehör zu gewähren".
Ich nehme an, dass unser PKH Antrag nebst Klage zugestellt werden sollte.
"..wird bzgl. des neuen Antrags auf PKH Gelegenheit gegeben, binnen 3 Wochen die ladungsfähige Anschrift der Beklagten anzugeben, um bezüglich des neuen Antrags rechtliches Gehör zu gewähren".
Ich nehme an, dass unser PKH Antrag nebst Klage zugestellt werden sollte.
- Soenny
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Oh, das weiß ich leider nicht, ob eine Klage im PKH-Prüfungsverfahren, so hört sich das jedenfalls an, öffentlich zugestellt werden kann
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Hilft dir nur leider nicht weiter
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Ich weiß,werd bestimmt gleich wieder angeschrien Aber bin eh nur noch bis Ende des Jahres hier, ZUM GLÜCK!