öffentliche Zustellung

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Minimaus

#11

17.10.2008, 19:49

ne, ist nicht einfach so ne frage.

die klage konnte nicht zugestellt werden vom gericht, da der beklagte unbekannt verzogen ist...auf jedenfall nicht greifbar.

so wie ich das verstanden habe, gibt es einen beklagtenvertreter, dieser aber weiß auch nicht, wo sich sein mandant aufhält.
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2462
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#12

17.10.2008, 20:06

Wenn aber doch der Beklagtenvertreter noch mandatiert ist, bekommt er doch die Klageerweiterung zugestellt und nicht der Beklagte. Ich sehe dein Problem nicht. Der Beklagte bekommt bei anwaltlicher Vertretung nicht persönlich durch das Gericht zugestellt, sondern nur der gegnerische RA. Ansonsten hätte der Beklagtenvertreter das Mandat niederlegen müssen, dann kannst du eine öffentliche ZU beantragen.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#13

17.10.2008, 20:09

Ich sehe das Problem jetzt leider auch irgendwie nicht, Sorry ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
online
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3469
Registriert: 08.06.2008, 19:07
Beruf: RPfl'in
Wohnort: ja

#14

17.10.2008, 21:44

Die Fragestellung ist eigenartig. "Habt Ihr schon mal eine Klage öffentlich zugestellt?" "Eigentlich ist es eine Ergänzung einer Klage, die schon mal zugestellt wurde" ???

Die Klage wird von Amts wegen durch das Gericht zugestellt.

Wenn sie öffentlich zuzustellen wäre, dann auch vom Gericht, wenn es die öffentliche Zustellung bewilligt. Dafür müsstet Ihr die öffentliche Zustellung der Klagerweiterung (oder was auch immer es sein soll) beantragen und darlegen, dass der Aufenthalt des Beklagten allgemein unbekannt ist.

Aber Du hast uns immer noch nicht erklärt, warum die Zustellung nicht an den Beklagtenvertreter erfolgt ist. Hast Du ein Schreiben des Gerichts dazu? Oder des Beklagtenvertreters? Hat der die Entgegennahme der Zustellung verweigert? Oder was ist abgelaufen?
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


Mitglied im CdW.
Minimaus

#15

18.10.2008, 11:08

ja, weil ich es im moment nicht genau weiß. ich werde am montag mal schauen, ob er die annahme verweigert oder das mandat niedergelegt wurde.

aber ihr habt mir trotzdem weitergeholfen!
Minimaus

#16

20.10.2008, 21:49

aaaaaaaaaaaaaaaalso....

das mandat wurde der gegenseite gekündigt. also gibt es keinen zustellungsbevollmächtigten mehr. jetzt beantrage ich die öffentl. zustellung nach § 185. richtig?

als beweis habe ich zwei ema-anfragen...reicht das?
Minimaus

#17

21.10.2008, 13:02

hallo, ist da jemand....??
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2462
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#18

21.10.2008, 13:12

Du kannst es ja auf jeden Fall mal versuchen, wenn nicht wird dir das Gericht schon mitteilen, wenn du noch was nachreichen musst. Oder du rufst mal auf der Geschäftsstelle an und fragst nach, ob das ausreichend ist.
Antworten