öffentliche Zustellung

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Minimaus

#1

17.10.2008, 19:17

hallo...

hat schon mal jemand eine klage öffentlich zustellen lassen? der beklagtenwohnsitz ist weder uns, noch seinen vertretern bekannt. wir möchten aber zustellen lassen. habe gelesen, dass § 185 ZPO zuständig ist.

wie läuft das praktisch ab?
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#2

17.10.2008, 19:23

Wenn keine Adressen bekannt sind, kann man doch die öffentliche Zustellung in Angriff nehmen. Allerdings kenn ich die nur vom Gericht her. Dort wird nämlich eine Terminsladung dann an das sogenannte schwarze Brett gepinnt. Vielleicht hilft dir das ein bisschen weiter. :yeah :katze2
Minimaus

#3

17.10.2008, 19:25

Was ich meine ist die öffentliche Zustellung nach 185 ZPO. die muss bei gericht beantragt werden.

dachte, das hat vielleicht schon einmal einer gemacht und könnte mir das etwas näher erläutern...
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#4

17.10.2008, 19:26

Achso, ne das hab ich noch nie gemacht... Tut mir Leid!

gruß
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#5

17.10.2008, 19:30

Du mußt nur glaubhaft machen, daß der Aufenthaltsort des Gegners nicht zu ermitteln ist. Das kannst du durch entsprechende EMA-Auskünfte belegen. Einfach die Klage mit dem Antrag auf öffentliche Zustellung aus diesem Grunde an das Gericht ;) Ich bin mir nur grade nicht sicher, ob die an das Gericht muß, in dem der Gegner seinen letzten Wohnsitz hatte :oops:
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#6

17.10.2008, 19:33

Wir fügen immer eine EMA und Postanfrage der letzten bekannten Adresse bei und beantragen damit die öffentliche ZU
Minimaus

#7

17.10.2008, 19:35

ja, ne ema auskunft habe ich, sogar mehrere :-)

ist jetzt vielleicht ne blöde frage, aber....wieso reicht es nicht, dass die klage dem beklagtenvertreter zugestellt wird? muss sowas immer vom gericht dem beklagten persönlich zugestellt werden??? ach ja, es ist keien klage in dem sinne, sondern die ergänzung einer klage, die schon einmal ganz normal zugestellt wurde.

hoffe, ihr habt das verstanden, was ich hier hingeschmiert habe :oops:
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#8

17.10.2008, 19:41

Ergänzung einer Klage? Meinst du Klageerweiterung oder was? Wenn es den Beklagtenvertreter gibt und der zustellungsbevollmächtigt ist, dann stellt das Gericht im Verfahren doch sowieso an diesen zu.
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Minimaus

#9

17.10.2008, 19:44

ja, an den zustellungsbevollmächtigen...

ich versteh jetzt nur noch bahnhof....der weiß ja auch nicht, wo sich sein mandant aufhält...

blöde sache...
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#10

17.10.2008, 19:47

Also mal langsam!

Was genau ist das Problem? Es gibt einen Beklagtenvertreter auf der Gegenseite, ihr habt die Klage erweitert, das Gericht hat die nicht zugestellt, warum nicht oder wie kommst du auf öffentliche Zustellung oder ist das nur einfach mal so eine Frage, wie das geht?
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