Rechtsmittel gegen Einstweilige Anordnung

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Doreen81
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#1

19.09.2008, 12:34

Hallo!

Ich habe hier eine einstweilige Anordnung in einer Familiensache gegen unseren Mandanten. Es geht um ein Belästigungs- und Bedrohungsverbot. Die Anordnung ist im Beschlusswege ergangen.

Ich möchte jetzt für unseren Mandanten dagegen vorgehen. Ich finde aber nichts zu einem möglichen Rechtsmittel. :bahnhof

Kann mit jemand da weiterhelfen?

LG
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LuzZi
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#2

19.09.2008, 13:21

Fällt mir jetzt spontan nur der Widerspruch ein, ich weiß aber nicht, ob das tatsächlich so ist.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Tigra
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#3

19.09.2008, 13:38

sofortige beschwerde gegen einstweilige AO gegen die nach . 620 c ZPO ergangene anordnung frist 2 wochen ab zustellung der beschwerde
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LuzZi
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#4

19.09.2008, 13:38

Siehste, lag ich ja total falsch O_o Ignorier meinen vorherigen Kommentar, habs gerad mit einer einstweiligen Verfügung verwechselt, da ists der Widerspruch und der ist nicht fristgebunden.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Doreen81
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#5

19.09.2008, 13:59

Super, vielen Dank. Das hilft mir weiter!

:thx
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