Kosten bei Rücknahme der Klage im ArbR

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suesmau
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#1

19.09.2008, 11:06

Wenn ich die Klage in einer ArbR-Sache zurücknehme, hat dann auch hier jede Partei seine Kosten selbst zu tragen??? :?

Habe diesen Fall noch nie gehabt. :?:
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PeeDee
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#2

19.09.2008, 11:14

Ja, ist immer so.
In der ersten Instanz beim ArbG trägt jeder seine Kosten selbst, egal was passiert.
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Tigra
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#3

19.09.2008, 11:23

: zustimm
I. Ins. arbG immer jeder selbst!
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