Fragen zur KE 2 :?:

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Andreas

#11

14.09.2008, 18:56

Ich verstehe die anderen Begründungen, warum der VB-Antrag zurückgewiesen werden kann; was ich aber nicht verstehe:
Curry hat geschrieben:Nein, das von Andreas beschriebene kann nicht sein.
Ich hatte isoliert die Frage beantwortet, warum ein VB-Antrag zurückgewiesen werden könnte.

Und das wäre in der von mir beschriebenen Konstellation doch wohl auch der Fall :wink:

OT: Ich sollte solche Fragen wohl nicht sonntags zwischen Tür und Angel und einem Haufen anderer Arbeit angehen, und das noch, ohne ins Gesetz zu schauen :lol:
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Curry
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#12

14.09.2008, 18:57

Andreas, klar der VB kann dann zurückgewiesen werden, aber deshalb verliert der MB ja seine Wirkung nicht und darum ging es hier ja.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
rosa

#13

14.09.2008, 18:58

, aber deshalb verliert der MB ja seine Wirkung nicht
warum nich? wenn doch WI eingelegt wurde?!
Andreas

#14

14.09.2008, 19:04

Curry hat geschrieben:klar der VB kann dann zurückgewiesen werden
Okay, dann bin ich ja doch noch nicht völlig verblödet :lol:

So, ich mach jetzt meine Sonntagsarbeit weiter (Buchhaltung etc.), halte mich hier raus und wünsche euch viel Spaß. Ich hab's ja eh schon hinter mir :lol:
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Curry
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#15

14.09.2008, 19:05

Wenn der MB seine Wirkung verliert, dann ist er praktisch "verfallen". Du müsstest den Anspruch in einem neuen Mahnverfahren geltend machen.

Wenn Widerspruch eingelegt wird, dann "verfällt" der MB ja nicht, sondern das Verfahren wird beim streitigen Gericht fortgeführt.
Curry

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rosa

#16

14.09.2008, 20:00

ah ja ok dann versteh ichs...ok klar! danke
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