Kostenausgleichsantrag
Also das Gericht hat uns eine Verfügung geschickt, dass Termin aufgehoben wurde.
Grund: Die Parteien haben telefonisch mitgeteilt, dass sie einen Vergleich geschlossen haben, dessen Zustandekommen im Beschlusswege § 278 Abs. 6ZPO festgestellt werden soll.
- das hat die Gegenseite so dem Gericht geschrieben und auch das beantragt was letztlich im Beschluss steht -
Grund: Die Parteien haben telefonisch mitgeteilt, dass sie einen Vergleich geschlossen haben, dessen Zustandekommen im Beschlusswege § 278 Abs. 6ZPO festgestellt werden soll.
- das hat die Gegenseite so dem Gericht geschrieben und auch das beantragt was letztlich im Beschluss steht -
Warum weinst du denn DiNa25! Passt doch alles - WUNDERBAR. Terminsgebühr ist angefallen - PUNKT.
„Die Zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustande gekommen sind.“ (Charles de Gaulle)
Wird in einem in erster Instanz geführten Zivilprozess über den rechtshängigen Anspruch (auf Vorschlag des Gerichts) ein schriftlicher Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen, entsteht für die beauftragten Prozessbevollmächtigten - neben einer 1, 3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV und einer 1, 0 Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV - eine 1, 2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV.
Ja, ich habe ein Hobby. Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. (Bernd das Brot)