Kostenausgleichsantrag

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Pepsi
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#11

04.09.2008, 13:01

das ist doch egal, mündlich besprochen reicht, egal ob persönlich oder per Telefon!!
JonesJess
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#12

04.09.2008, 13:06

Gebühren kannst Du so alle nehmen.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
DiNa25
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#13

04.09.2008, 13:39

Also das Gericht hat uns eine Verfügung geschickt, dass Termin aufgehoben wurde.

Grund: Die Parteien haben telefonisch mitgeteilt, dass sie einen Vergleich geschlossen haben, dessen Zustandekommen im Beschlusswege § 278 Abs. 6ZPO festgestellt werden soll.

- das hat die Gegenseite so dem Gericht geschrieben und auch das beantragt was letztlich im Beschluss steht -
DiNa25
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#14

04.09.2008, 14:09

:heul
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Kerima
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#15

04.09.2008, 14:25

Warum weinst du denn DiNa25! Passt doch alles - WUNDERBAR. Terminsgebühr ist angefallen - PUNKT.
„Die Zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustande gekommen sind.“ (Charles de Gaulle)
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#16

04.09.2008, 14:26

okay bin so verwirrt ja nein fällt an und dann doch nicht... aber jetzt ist alles gut...
dann rechne ich so ab wie oben angegeben.
:thx
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idefix
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#17

05.09.2008, 18:05

Wird in einem in erster Instanz geführten Zivilprozess über den rechtshängigen Anspruch (auf Vorschlag des Gerichts) ein schriftlicher Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen, entsteht für die beauftragten Prozessbevollmächtigten - neben einer 1, 3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV und einer 1, 0 Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV - eine 1, 2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV.
Ja, ich habe ein Hobby. Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. (Bernd das Brot)
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