Hallo,
ich habe mal ne Frage. Kann ich nen Kostenfestsetzungs machen und die Gebühr für das Mahnverfahren bzw. die Auslagenpauschale (1,0 Gebühr wird ja voll angerechnet) ansetzen wenn der Mandant den MB gemacht hat? Oder lasse ich das raus da es ja nicht unsere Gebühren sind!
Danke im voraus!
Abrechnung Mahnverfahren/Klageverfahren
richtig - die Gebühren sind ja nicht angefallen, also können sie auch nicht geltend gemacht werden.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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