Abrechnung Mahnverfahren/Klageverfahren

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Antworten
Kleene
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 76
Registriert: 27.04.2008, 12:31

#1

01.09.2008, 10:57

Hallo,

ich habe mal ne Frage. Kann ich nen Kostenfestsetzungs machen und die Gebühr für das Mahnverfahren bzw. die Auslagenpauschale (1,0 Gebühr wird ja voll angerechnet) ansetzen wenn der Mandant den MB gemacht hat? Oder lasse ich das raus da es ja nicht unsere Gebühren sind!

Danke im voraus!
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#2

01.09.2008, 10:59

Wenn der Mandant den MB selbst gemacht hat, sind keine Rechtsanwaltsgebühren dafür angefallen. Also rauslasssen
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#3

01.09.2008, 11:04

richtig - die Gebühren sind ja nicht angefallen, also können sie auch nicht geltend gemacht werden.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
cahra
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 703
Registriert: 17.07.2007, 20:22
Beruf: RAin

#4

01.09.2008, 18:41

Ich würde aber sagen, dass die Kosten für den Kauf des Mahnbescheids, Mandant hat die Kosten ja verauslagt, mit hinein genommen werden können.
Viele Grüße von Cahra
Antworten