Klagerüknahme RSV

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samara
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#1

06.08.2008, 14:18

Hi! Wir haben eine zivilrechtliche KLage erhoben. Unser MA möchte nun diese zurücknehmen. Besteht dann die Gefahr, dass die RSV dann die Kosten von ihm zurückverlangt?

Sollte man die Klagerücknahme mit der RSV vorher abklären???
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LuzZi
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#2

06.08.2008, 14:25

Hmm hatte so einen Fall noch nie. Ein kurzer Anruf bei der RS denke ich dürfte das klären.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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