Begleichung von Gebührenforderung durch Einbehaltung
Verfasst: 28.07.2008, 12:34
Also ich fühl mich heute wie aufm türkischen Basar.
Ich bekomm heute nur Anruf bzw. Beschwerden von Mandanten, so nach dem Motto, dass wir für unsere Arbeit auch noch Geld haben wollen.
Speziell geht mir ein Fall auf den Keks, wo ich echt nicht weiterweiß, weil die Mdtin schon indirekt geschrieben hat, dass wir sehen sollen, wo wir unser Geld herbekommen.
Folgender Sachverhalt.
Erbsache, Mdtin hat eh kein Geld, deswegen keine Teilkostennote gestellt, sondern abgewartet bis Pflichtteil ausgezahlt wird. Sie wußte seit Jan. 08 wie hoch die Rechnung ist.
Jetzt ist es also soweit Geld kommt und Mdtin wurde Kostennote zugeleitet mit dem Hinweis, dass wir unsere Gebühren vom Frendgeld einbehalten.
Mdtin ist dagegen und will den Gesamtbetrag auf Ihr Konto haben.
Dürfen wir jetzt trotzdem einfach unsere Rechnung einbehalten oder müssen wir den Gesamtbetrag auszahlen?
Hat ein Rechtsprechung dazu? Ich befürchte das wird ein RS, entweder müssen wir unsere Kosten einklagen oder Sie verklagt uns...
Danke für eure Antworten
LG
Steffi
Ich bekomm heute nur Anruf bzw. Beschwerden von Mandanten, so nach dem Motto, dass wir für unsere Arbeit auch noch Geld haben wollen.
Speziell geht mir ein Fall auf den Keks, wo ich echt nicht weiterweiß, weil die Mdtin schon indirekt geschrieben hat, dass wir sehen sollen, wo wir unser Geld herbekommen.
Folgender Sachverhalt.
Erbsache, Mdtin hat eh kein Geld, deswegen keine Teilkostennote gestellt, sondern abgewartet bis Pflichtteil ausgezahlt wird. Sie wußte seit Jan. 08 wie hoch die Rechnung ist.
Jetzt ist es also soweit Geld kommt und Mdtin wurde Kostennote zugeleitet mit dem Hinweis, dass wir unsere Gebühren vom Frendgeld einbehalten.
Mdtin ist dagegen und will den Gesamtbetrag auf Ihr Konto haben.
Dürfen wir jetzt trotzdem einfach unsere Rechnung einbehalten oder müssen wir den Gesamtbetrag auszahlen?
Hat ein Rechtsprechung dazu? Ich befürchte das wird ein RS, entweder müssen wir unsere Kosten einklagen oder Sie verklagt uns...
Danke für eure Antworten
LG
Steffi