Begleichung von Gebührenforderung durch Einbehaltung

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
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_steffi_

#1

28.07.2008, 12:34

Also ich fühl mich heute wie aufm türkischen Basar.

Ich bekomm heute nur Anruf bzw. Beschwerden von Mandanten, so nach dem Motto, dass wir für unsere Arbeit auch noch Geld haben wollen.

Speziell geht mir ein Fall auf den Keks, wo ich echt nicht weiterweiß, weil die Mdtin schon indirekt geschrieben hat, dass wir sehen sollen, wo wir unser Geld herbekommen.

Folgender Sachverhalt.

Erbsache, Mdtin hat eh kein Geld, deswegen keine Teilkostennote gestellt, sondern abgewartet bis Pflichtteil ausgezahlt wird. Sie wußte seit Jan. 08 wie hoch die Rechnung ist.

Jetzt ist es also soweit Geld kommt und Mdtin wurde Kostennote zugeleitet mit dem Hinweis, dass wir unsere Gebühren vom Frendgeld einbehalten.

Mdtin ist dagegen und will den Gesamtbetrag auf Ihr Konto haben.

Dürfen wir jetzt trotzdem einfach unsere Rechnung einbehalten oder müssen wir den Gesamtbetrag auszahlen?

Hat ein Rechtsprechung dazu? Ich befürchte das wird ein RS, entweder müssen wir unsere Kosten einklagen oder Sie verklagt uns...

Danke für eure Antworten

LG
Steffi
Xuka
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#2

28.07.2008, 12:54

Ihr dürft Eure Forderung mit dem Fremdgeld, sofern dieses nicht zweckgebunden zur Auszahlung an andere als den Mandanten bestimmt ist, verrechnen. Steht so in § 4 BORA. In unseren Mandatsbedingungen ist auch so ein Passus enthalten.
_steffi_

#3

28.07.2008, 12:56

Danke!!!

Seid Freitag stehts auch bei uns drin. Diese Mandantin hat nur andere Mandantsbedingungen unterschrieben. :D

Wir waren bisher von feilschenden, sich weigernden Mandanten verschon geblieben. :D
Stiple
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#4

28.07.2008, 13:01

Falls es dir noch weiterhilft: BGH IX ZR 66/01 verkündet am 12.09.2002.
samara
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#5

28.07.2008, 15:20

WIe sehen Eure Mandatsbedignungen aus? Könnte mir vielleicht jemand einen Mustertext geben?

Ich halte sowas für extrem wichtig. Wir haben aber leider keine und haben öfters komische Mandanten, die nach ERhalt einer Rechnung Stress machen.
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Gruftie
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#6

28.07.2008, 15:44

Steffi, ich würd das Geld auf alle Fälle einbehalten! Dann sollen die doch klagen! Was ihr habt, habt ihr!

Meine Meinung...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
_steffi_

#7

28.07.2008, 15:54

Denk ich auch Gruftie. Wir haben jetzt den Fall eines Falls durchgespielt. Auf was will man uns den verklagen? Auf ungerechtfertigte Bereicherung??? Andersrum könnten wir einen MB machen, dann legt die Mdtin Widerspruch ein, dann haben wir auch das streitige Verfahren und werden gewinnen, weil wir nichts gesetzeswidriges gemacht haben. Das zweite dauert nur länger....

Wir werden es wohl behalten und ihr den § 4 BORA um die Ohren schmeißen.
Tigra
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#8

28.07.2008, 16:00

die klagt eh nicht, die hat gar keine chance dazu. wenn das ein ra sieht dann weiß der eh dass er das nicht machen wird, weil er von der alten kein geld sieht.
LG
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#9

28.07.2008, 16:42

Zahlt das bloß nicht aus, Steffi!!! Ihr seht das Geld sonst nie! Die verplempern das und ihr sitzt da!!!

Auf keinen Fall zahlen, ich kenn auch solche Typen, gibt es leider zur Genüge!

In diesem Sinne wünsch ich Dir einen superschönen Feierabend!!!
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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