Fremgeld einbehalten

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samara
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#1

01.04.2008, 12:51

Hi Wir vertreten MA in einigen Angelegenheiten. In einer davon bekommen wir monatlich Fremdgeld. In der anderen muss er uns noch bezahlen. Er hat telefonisch angeboten, das Fremdgeld an ihn nicht auszuzahlen, sondern die Raten für die "andere Akte" zu nehmen. Geht das? Wie rechtfertigt man sowas buchhatungstechnisch? Bitte helt mir.
_steffi_

#2

01.04.2008, 12:54

Ja, das geht, du buchst dein Eingang als FG in die Akte und zahlst das FG "imaginär" in die andere Akte aus. Also du buchst um. Den Eingang in der anderen Akte verbuchst du als Gebühreneingang.
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Claudi130874
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#3

01.04.2008, 12:54

Natürlich geht sowas, das macht mein Chef auch immer. Wird einfach umgebucht in die andere Akte.
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Supersabsy
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#4

01.04.2008, 12:56

Wir machen das hier genauso. Wird einfach umgebucht :)
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samara
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#5

01.04.2008, 12:58

Und wie mache ich das in RA-Micro? Ich buche als Fremdgeldeingang ganz normal. Und dann?
_steffi_

#6

01.04.2008, 12:59

Hui, da müssen mal die RA-Micro Profis ran!
Gast

#7

01.04.2008, 13:03

Du buchst den Geldeingang in der einen Akte als Fremdgeld.

Dann machste ne Umbuchung von Fremdgeld auf die Gebühren in der Akte, in welcher der Mandant Geld schuldet.

Dazu gehste in die Finanzbuchhaltung => dort auf Umbuchen und gibst das Aktenzeichen der Akte ein, in welcher das Fremdgeld gezahlt wird.

Dann schreibste den Betrag, der umgebucht werden soll (sind zwei Schritte) und bestätigst das mit OK.

Dann gibste das zweite Aktenzeichen ein, in der der Mandant das Geld schuldet, und buchst den Betrag als Zahlung dort ein.

Hoffe, daß das Verständlich war .........
samara
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#8

01.04.2008, 14:25

Danke schön!
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Pepsi
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#9

02.04.2008, 21:34

das kann man aber auch in einem Schritt machen, indem man gleich von FG auf Honorar umbucht
samara
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#10

06.08.2008, 14:14

Pepsi, aber wenn ich den Betrag als FG einbuche, dann kann ich das doch nicht gleichzeitig (in einem Schritt) als Honorar buchen? Oder doch?
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