Fremgeld einbehalten

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Andreas

#11

06.08.2008, 14:17

Du kannst direkt aus einer Akte vom Fremdgeld auf die andere Akte auf Honorar buchen, das geht. Mache ich immer so.
HIMI
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#12

06.08.2008, 14:42

ja, das sind aber zwei Buchungsschritte und das war glaube ich die Frage.

im ersten Schritt wird das Fremdgeld ganz normal in der Bestimmungsakte für die Zahlung verbucht.

Im zweiten Schritt bucht man man den Zahlungseingang dann um auf die Honorarforderung der zweiten Akte.

Macht man das anders kann man das im Nachhinein nicht mehr ordentlich nachvollziehen und es fehlt womöglich der Hinweis auf die eingegangene Zahlung im richtigen Aktenkonto, von der Buchung im FOKO zu schweigen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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