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Fristenübersicht

Verfasst: 23.01.2008, 13:17
von Kirschblüte
uhhh Hilfe. Ich soll für meine Chefin eine Übersicht anfertigen, die alle wichtigen/zu notierenden Fristen enthält und ich hab keine Ahnung was da alles rein soll :(

Ich muss dazu sagen, ich hab eigentlich gar nichts mit Fristen zu tun, da unsere Anwälte so gut wie nie Gerichtsakten haben und jetzt soll für den Fall der Fälle eben eine Übersicht her.

Hat von Euch sowas vielleicht schon oder gibt es einen tollen Link im Internet?

Schon einmal vielen Dank, Sandy

Verfasst: 23.01.2008, 13:20
von _steffi_
Halli hallo,

halt dich fest, ich muss jede Woche neben den Fristen die in unserem Kalender und unseren PC notiert sind, für unsere Anwältin noch einen Fristenzettel anfertigen.

Ich glieder das nach Tagen, nach Fristablauf (was es für eine Frist ist) und nach Vorfristen. Alles unterschiedliche Farben, damits übersichtlicher wird.

LG
Steffi

Verfasst: 23.01.2008, 13:21
von Kichererbse
www.kiehl.de dort Zeitschriften dort Die Reno dort kostenlose Downloads

Verfasst: 23.01.2008, 13:23
von Kichererbse
so habs jetzt nochmals im Internet rausgesucht

http://www.kiehl.de/downloads/122752/Fr ... rsicht.pdf

Verfasst: 23.01.2008, 13:24
von _steffi_
ach, so ich dachte so einen Fristenzettel. Aber eine Übersicht der Fristenist gemeint. :patsch

Verfasst: 23.01.2008, 13:27
von India
Hi Hi Steffi, ich glaub es waren die gesetzlichen Frist gemeint.

Wenn du das jede Woche und für jeden RA machen musst, wann kommst du dann zum Arbeiten???

Verfasst: 23.01.2008, 13:33
von Kirschblüte
Vielen vielen Dank, Ihr seit echt spitze!

P.S. Ja ich meinte die gesetzlichen Fristen. Momentan haben wir nix zum notieren :)

Verfasst: 23.01.2008, 14:03
von _steffi_
@India
Ich muss das zum Glück nur für unsere RAin machen, das Blatt hab ich vorgefertigt im PC und trag das halt alles ein. Sie kommt mit dem PC-Ausdruck nicht zurecht.
Deswegen werden aber die Fristen auch nicht immer etwas früher erledigt.

Verfasst: 23.01.2008, 14:29
von India
@ steffi,

:frust In der alten Kanzlei konnte man die Fristen schon lange erledigt haben, aber angesehen wurden die am Tag des Fristablaufs meistens NACH Feierabend..