Steuerrecht

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Gast

#1

27.12.2007, 10:44

Ich hab mal eine Frage zum Steuerrecht und hoffe, dass mir da jemand helfen kann.

Mein Freund ist seit Okober 2006 von seiner Nochfrau getrennt. Seit dem wohnen sie auch nicht mehr zusammen. Nun hat die Nochfrau meines Freundes für das Jahr 2006 eine alleinige Veranlagung beantragt. Jetzt hat sie wohl bescheid bekommen, dass sie ordentlich nachzahlen muss. Mein Freund hatte im Jahr 2006 lediglich eine Beschäftigung auf geringfügiger Basis, so dass er keine Einkommenssteuer gezahlt hat. Naja jedenfalls hat die Nochfrau meines Freundes jetzt wo sie nachzahlen soll meinen Freund angeschrieben, dass er sich an der Nachzahlung beteiligen muss. Allerdings habe sie Widerspruch eingelegt und zeitgleich dann nun doch die gemeinsame Veranlagung beantragt. Dafür müsste mein Freund ihr seine Lohnsteuerkarte aushändigen und noch eine Unterschrift leisten.

Stimmt es überhaupt, dass wenn sie eine alleinige Veranlagung hat durchführen lassen, dass mein Freund sich an der Nachzahlung beteiligen muss? Ist das nicht ihr Problem?

Wird sie mit dem Widerspruch überhaupt durchkommen. Weil ich meine sie hat ja nun mal von sich aus zunächst die alleinige Veranlagung gewählt und es sich ja jetzt erst anders überlegt, weil sie nachzahlen muss. Hat sie dann nicht einfach Pech gehabt?

Außerdem hat sie wohl dieses Jahr noch irgendeine Nachzahlung vom Finanzamt bekommen, die wohl nicht zu knapp war. Darüber hat sie meinen Freund aber nicht informiert und halbe/halbe mit ihm gemacht. Bei der Nachzahlung will sie das aber jetzt.

Wäre lieb, wenn mir vielleicht jemand helfen könnte. Danke vorab.
Suse
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#2

27.12.2007, 10:52

Fragen über Fragen, die wir dir weder beantworten dürfen noch können.
LG, Ela
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mokey1
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#3

27.12.2007, 11:02

:good

Frag doch mal deine/n Chef/in. Für manche Auskünfte sind die doch auch gut :spiegel :lol:
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
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butterflybabe
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#4

27.12.2007, 12:07

Sowas fällt unter rechtliche Beratung und die dürfen wir ja bekanntermaßen nicht erteilen.
Andreas

#5

27.12.2007, 19:15

Da muß ich den Vorredner-inn-en recht geben.

Weitere Infos:

http://www.foreno.de/tour40.html

:sorry und :closed
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