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Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
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Zauberdrops
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#2

12.11.2007, 15:58

vielleicht könnte euer mandant mit *PIEP* eine art vertrag abschließen, dass *PIEP* ihn beschäftigt, bis er einen betrieb gefunden hat, der seine ausbildung übernimmt. natürlich unter der voraussetzung, dass euer mandant sich kräftig bewirbt.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
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blackcat
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#3

12.11.2007, 15:58

Ich denke, gerichtlich wird da nicht viel zu machen sein.
In der Probezeit kann man grundlos kündigen und der AG muss sich nicht rechtfertigen...

Ich denke da kann man nur noch einmal nachverhandeln.
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Grübchen
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#5

12.11.2007, 16:27

Ineiner solchen Zet (Probezeit) ist man nunmal auf GEdeih und Verderb ausgeliefert. Machen kann mann da leider gar nichts.
LG Grübchen
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LuzZi
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#7

12.11.2007, 16:52

Gibt Menschen die gönnen anderen einfach keinen Erfolg ...
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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