Steuerrecht - Frage zur Umsatzsteuer

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Nell
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#1

07.11.2007, 13:47

Ich soll eine Klage vorbereiten und müsste vorab noch klären, inwieweit ich die Umsatzsteuer bei den RA-Kosten berücksichtigen kann.
Der Mandant ist Unternehmer mit Sitz in Belgien. Der Leistungsort ist in diesem Fall ja der Sitz des Leistungsempfängers, also Belgien. Da es sich hier um EU-Land handelt, ist die Leistung im Inland nicht steuerbar, wohl aber im EU-Land.
Nach meiner Auffassung können wir gegenüber dem Mandanten dann keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Sehe ich das richtig?
StineP

#2

07.11.2007, 14:10

Ja, das siehst du richtig.

Allerdings ist der Denkansatz nicht ganz korrekt. Wenn Ihr einen Unternehmer als Kläger vertretet, dann wird die Umsatzsteuer eh niemals mit berechnet bei der Geltendmachung. Dies gilt auch für Inkassoschreiben und MB...

Sofern der Mandant Vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird die USt erst NACH Beeendigung des Verfahrens von diesem angefordert. Die Umsatzsteuer trägt die Gegenseite nur dann, wenn der Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Dein oben genannter Gedanke kommt also erst zu Tragen, wenn Ihr das Verfahren insgesamt gegenüber dem Mandanten abrechnet.
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