Hallöchen!
Ist folgendes rechtens?
Meine Mum hat einen Arbeitsvertrag bekommen. Dort steht drin, dass der Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe von 500,00 € zahlen muss, wenn er unentschuldigt fehlt oder vertragswidrig kündigt.
Habt ihr sowas schon mal gehört oder gelesen??? Also ich nicht!
Danke im Voraus für eure Hilfe!
kampfhamster
Benötige dringend Hilfe im Arbeitsrecht
Davon habe ich auch noch nie gehört! Das klingt höchst suspekt! Hat sie den Vertrag unterschrieben?
Kann ich dir jetzt gar nicht sagen. Im Internet steht auch nix richtiges dazu. Ich habe jetzt nur ein Muster von einem Arbeitsvertrag im Internet gefunden (von einer Anwaltskanzlei), wo genau das gleich drin steht. Aber eine Rechtssprechung habe ich nicht gefunden.
- Arzu83
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Also ich weiß nichts von unentschuldigt fehlen und vertragsstrafe zahlen.
Was hat er denn da reingemogelt.
Man kann aber einen Arbeitsvertrag so verfassen, dass der AN eine Vertragsstrafe bezahlen muss, wenn er am ersten Arbeitsbeginn nicht auftaucht bzw. die Tätigkeit nicht mehr aufnimmt. Das gibt es...
Aber das bei nichtentschuldigtem Fehlen eine Vertragsstrafe bezahlt werden muss, höre ich zum ersten Mal....
Ich hoffe nur, dass sie diesen Arbeitsvertrag nicht unterschrieben hat.
Was hat er denn da reingemogelt.
Man kann aber einen Arbeitsvertrag so verfassen, dass der AN eine Vertragsstrafe bezahlen muss, wenn er am ersten Arbeitsbeginn nicht auftaucht bzw. die Tätigkeit nicht mehr aufnimmt. Das gibt es...
Aber das bei nichtentschuldigtem Fehlen eine Vertragsstrafe bezahlt werden muss, höre ich zum ersten Mal....
Ich hoffe nur, dass sie diesen Arbeitsvertrag nicht unterschrieben hat.
- Lena
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Ja, und zwar ziemlich eindeutig...Pepsi hat geschrieben:ist das nicht wieder Rechtsberatung?!
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
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- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Dann würde ich sagen closed da hier keine Rechtsberatungen gegeben werden dürfen?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.