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Titelberichtigung möglich?

Verfasst: 18.10.2007, 09:23
von Rehlein39
Guten Morgen,

wir haben ein Versäumnisurteil in der Akte und leider jetzt erst festgestellt, dass der Name des Schuldners falsch geschrieben ist!
Aus einer Gewerbeamtsanfrage, die uns vorliegt, ergibt sich die richtige Schreibweise. Kann man jetzt eine Titelberichtigung beantragen? Hat jemand ein Muster für mich? Danke!!

Verfasst: 18.10.2007, 09:26
von Nikita
soweit ich weiss, ist das möglich. hatten wir auch schon mal. wir haben einen kurzen schriftsatz an das gericht geschickt mit dem antrag, das urteil aufgrund eines offensichtlichen schreibfehlers wie folgt zu berichtigen.... und haben als nachweis die ema dabeigelegt. hatte funktioniert ;-)

Verfasst: 18.10.2007, 09:29
von Janin
:zustimm

Verfasst: 18.10.2007, 09:31
von Rehlein39
Ja, so hatte ich das auch in Erinnerung, habe nur gedacht, ich könnte noch "....gemäß § sowieso" einfügen und meinen Chef beeindrucken! Aber wenn es auch so funktioniert, probiere ich das mal :thx