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Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
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StineP

#2

15.10.2007, 14:37

Was macht denn die Mandantin beruflich? Normalerweise sind soche Regelungen (sofern es dafür keine speziellen Tarifvertäge gibt) mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
StineP

#4

15.10.2007, 14:42

Oh je ... das ist blöd... Muss sie aber leider. Spezielle Regelungen gibt es meines Erachtens nicht.

"Pflegeeltern, die ein Dauerpflegekind aufgenommen haben, haben seit dem 1. Januar 2004 wie leibliche Eltern und Adoptiveltern einen Anspruch auf Elternzeit.

Die Elternzeit kann ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Pflegekindes für insgesamt 36 Monate gewährt werden und muss bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes beansprucht werden. Danach entfällt der Anspruch auf Elternzeit. Eheleute können sich die 36 Monate untereinander aufteilen. Es ist erlaubt, während der Elternzeit zu arbeiten, sofern die Arbeitszeit von 30 Wochenstunden nicht überschritten wird.

Ein Anspruch auf Erziehungsgeld besteht für Pflegeeltern nicht."

Eine Umstellung muss vorher abgesprochen werden....
StineP

#6

15.10.2007, 15:05

Schau mal hier: Hier wird die Frage eingehend erörtert. Wollte das jetzt ungern reinkopieren

http://www.moses-online.de/web/92/285
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