Seite 3 von 3

Verfasst: 16.01.2009, 07:31
von Lena
Na ja, in § 5 BUrlG steht: "Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer"

Wäre gut zu wissen, wofür Sonne das braucht!

Wenn man z.b. nur 1 1/2 Monate irgendwo gearbeitet hat, ist eh fraglich, ob einem da Urlaub zusteht, weil der volle Anspruch entsteht ja erst nach 6 Monaten (§ 4 BUrlG)

@Wifey das mit dem 1.1. ist nicht unbedingt nötig... Weil es gibt auch Urteile, wonach nicht der Kalendermonat zählt. Wenn man also am 15.1. anfängt und am 15.12. wieder aufhört sind es trotzdem jeweils "volle" Monate.

Verfasst: 16.01.2009, 16:48
von Sonne
Ich hab schon verstanden, Danke Lena.

Das Arbeitsverhältnis existiert schon länger :wink:

Verfasst: 16.01.2009, 23:41
von wifey
:thx Lena - hab gestern nur in nem Anfall von galoppierendem Wahnsinn das hier niedergeschreibselt, was unser Dozi uns beigebracht hat :oops:

Verfasst: 18.01.2009, 14:21
von Sonne
Doch noch ne Nachfrage:

Wenn man zum 28.02 kündigt, zählt der Februar dann voll? Also, wären für das Jahr 4 Arbeitstage Urlaub zu berechnen?

Verfasst: 18.01.2009, 14:26
von Löwe
Ja, der Februar zählt als voller Beschäftigungsmonat also steht dir anteiliger Urlaub für Januar und Februar zu.