Verfasst: 16.01.2009, 07:31
Na ja, in § 5 BUrlG steht: "Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer"
Wäre gut zu wissen, wofür Sonne das braucht!
Wenn man z.b. nur 1 1/2 Monate irgendwo gearbeitet hat, ist eh fraglich, ob einem da Urlaub zusteht, weil der volle Anspruch entsteht ja erst nach 6 Monaten (§ 4 BUrlG)
@Wifey das mit dem 1.1. ist nicht unbedingt nötig... Weil es gibt auch Urteile, wonach nicht der Kalendermonat zählt. Wenn man also am 15.1. anfängt und am 15.12. wieder aufhört sind es trotzdem jeweils "volle" Monate.
Wäre gut zu wissen, wofür Sonne das braucht!
Wenn man z.b. nur 1 1/2 Monate irgendwo gearbeitet hat, ist eh fraglich, ob einem da Urlaub zusteht, weil der volle Anspruch entsteht ja erst nach 6 Monaten (§ 4 BUrlG)
@Wifey das mit dem 1.1. ist nicht unbedingt nötig... Weil es gibt auch Urteile, wonach nicht der Kalendermonat zählt. Wenn man also am 15.1. anfängt und am 15.12. wieder aufhört sind es trotzdem jeweils "volle" Monate.