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Verfasst: 04.09.2008, 13:01
von Pepsi
das ist doch egal, mündlich besprochen reicht, egal ob persönlich oder per Telefon!!

Verfasst: 04.09.2008, 13:06
von JonesJess
Gebühren kannst Du so alle nehmen.

Kostenausgleichsantrag

Verfasst: 04.09.2008, 13:39
von DiNa25
Also das Gericht hat uns eine Verfügung geschickt, dass Termin aufgehoben wurde.

Grund: Die Parteien haben telefonisch mitgeteilt, dass sie einen Vergleich geschlossen haben, dessen Zustandekommen im Beschlusswege § 278 Abs. 6ZPO festgestellt werden soll.

- das hat die Gegenseite so dem Gericht geschrieben und auch das beantragt was letztlich im Beschluss steht -

Verfasst: 04.09.2008, 14:09
von DiNa25
:heul

Verfasst: 04.09.2008, 14:25
von Kerima
Warum weinst du denn DiNa25! Passt doch alles - WUNDERBAR. Terminsgebühr ist angefallen - PUNKT.

Verfasst: 04.09.2008, 14:26
von DiNa25
okay bin so verwirrt ja nein fällt an und dann doch nicht... aber jetzt ist alles gut...
dann rechne ich so ab wie oben angegeben.
:thx

Verfasst: 05.09.2008, 18:05
von idefix
Wird in einem in erster Instanz geführten Zivilprozess über den rechtshängigen Anspruch (auf Vorschlag des Gerichts) ein schriftlicher Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen, entsteht für die beauftragten Prozessbevollmächtigten - neben einer 1, 3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV und einer 1, 0 Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV - eine 1, 2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV.