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Verfasst: 26.07.2008, 12:28
von Igraine
Ich würde auch sagen, verkauf deinen Urlaub nicht. Ich bin froh über jeden einzelnen Tag meines Urlaubs, auch wenn die Arbeit noch so schön ist und noch so viel Spaß macht.

Genau wie Schneeflocke sammle ich meine Überstunden, damit ich mal irgendwann einen Tag mehr frei habe.

Und wie auch sunshine schon meinte: Letztlich hast du nicht viel mehr Geld von deinem verkauften Urlaub.

Urlaubstage

Verfasst: 28.07.2008, 09:57
von Lucy
Hallo und vielen Dank für die zahlreichen, netten Antworten.
Ich muss eins richtig stellen, habe mich wohl missverständlich
ausgedrückt: Es geht um eine Kollegin, und da ich für die Personalsachbearbeitung zuständig bin und sie mich außerdem um Rat gefragt hat, wollte ich wissen, wie sich der Wert eines Urlaubstages berechnet. Ich würde mich auf den Deal nicht einlassen, das habe ich ihr auch gesagt - sie hat es trotzdem getan.
LG Lucy
:wink:

Verfasst: 28.07.2008, 12:45
von eva:-)
Hallo,

also ich würde sagen, du nimmst das Bruttogehalt x 3 Monate ./. 13 Wochen ./. die Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche und dann hast du den Stundenlohn (brutto).
Mit dem Stundenlohn kannst du dir ja dann den Lohn für einen normalen Arbeitstag ausrechnen.

Die 3 Monate und 13 Wochen dienen der Ermittlung des Durchschnitts wegen der unterschiedlichen Anzahl der Arbeitstage pro Monat.

Ich hoffe ich konnte einwenig helfen.

LG eva

Verfasst: 14.01.2009, 23:08
von Sonne
Ich möcht mal hier mit einer neuen Frage anknüpfen:

25 Urlaubstage im Jahr - wieviel Urlaubstage hat man Anspruch für 1 1/2 Monate? 3 Tage? Gibt es da eine Regelung zum nachlesen, wie man das berechnet?

Verfasst: 14.01.2009, 23:16
von tiko73
Ich würde sagen 25:12x1,5 oder?

Verfasst: 15.01.2009, 08:06
von Lena
Ja, so würde ich das auch rechnen. Einfach anteilig mit Dreisatz berechnen!

Verfasst: 15.01.2009, 09:27
von zenzi75
:zustimm

Verfasst: 15.01.2009, 09:43
von Mulle21
Bei mir steht im Vertrag Urlaubsanspruch für jeden VOLLEN Beschäftigungsmonat

Daher bin ich mir unsicher ob man halbe Monate berechnet

Verfasst: 15.01.2009, 20:57
von Sonne
:nachdenk Mhm, das würde auch erklären, warum alle immer mal eben pauschal auf 2 Tage gerundet haben. Da muss ich mal nochmal nachlesen...

Verfasst: 15.01.2009, 22:36
von wifey
Steht meine ich auch irgendwo im Gesetz, dass der Urlaubsanspruch sich auf den vollen Beschäftigungsmonat bezieht. Deshalb sollte man z. B. auch darauf achten, wenn man im Januar irgendwo anfängt, dass der Arbeitsbeginn auf den 1.1. datiert ist - sonst ist es kein voller Arbeitsmonat und es gehen einem (z. B. ) 2 Tage Urlaub verloren