Ich würde auch sagen, verkauf deinen Urlaub nicht. Ich bin froh über jeden einzelnen Tag meines Urlaubs, auch wenn die Arbeit noch so schön ist und noch so viel Spaß macht.
Genau wie Schneeflocke sammle ich meine Überstunden, damit ich mal irgendwann einen Tag mehr frei habe.
Und wie auch sunshine schon meinte: Letztlich hast du nicht viel mehr Geld von deinem verkauften Urlaub.
Berechnung Urlaubstage
Hallo und vielen Dank für die zahlreichen, netten Antworten.
Ich muss eins richtig stellen, habe mich wohl missverständlich
ausgedrückt: Es geht um eine Kollegin, und da ich für die Personalsachbearbeitung zuständig bin und sie mich außerdem um Rat gefragt hat, wollte ich wissen, wie sich der Wert eines Urlaubstages berechnet. Ich würde mich auf den Deal nicht einlassen, das habe ich ihr auch gesagt - sie hat es trotzdem getan.
LG Lucy
Ich muss eins richtig stellen, habe mich wohl missverständlich
ausgedrückt: Es geht um eine Kollegin, und da ich für die Personalsachbearbeitung zuständig bin und sie mich außerdem um Rat gefragt hat, wollte ich wissen, wie sich der Wert eines Urlaubstages berechnet. Ich würde mich auf den Deal nicht einlassen, das habe ich ihr auch gesagt - sie hat es trotzdem getan.
LG Lucy
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Hallo,
also ich würde sagen, du nimmst das Bruttogehalt x 3 Monate ./. 13 Wochen ./. die Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche und dann hast du den Stundenlohn (brutto).
Mit dem Stundenlohn kannst du dir ja dann den Lohn für einen normalen Arbeitstag ausrechnen.
Die 3 Monate und 13 Wochen dienen der Ermittlung des Durchschnitts wegen der unterschiedlichen Anzahl der Arbeitstage pro Monat.
Ich hoffe ich konnte einwenig helfen.
LG eva
also ich würde sagen, du nimmst das Bruttogehalt x 3 Monate ./. 13 Wochen ./. die Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche und dann hast du den Stundenlohn (brutto).
Mit dem Stundenlohn kannst du dir ja dann den Lohn für einen normalen Arbeitstag ausrechnen.
Die 3 Monate und 13 Wochen dienen der Ermittlung des Durchschnitts wegen der unterschiedlichen Anzahl der Arbeitstage pro Monat.
Ich hoffe ich konnte einwenig helfen.
LG eva
Lieber auf neuen Wegen stolpern, als auf alten Wegen stehen bleiben.
- Lena
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Ja, so würde ich das auch rechnen. Einfach anteilig mit Dreisatz berechnen!
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Steht meine ich auch irgendwo im Gesetz, dass der Urlaubsanspruch sich auf den vollen Beschäftigungsmonat bezieht. Deshalb sollte man z. B. auch darauf achten, wenn man im Januar irgendwo anfängt, dass der Arbeitsbeginn auf den 1.1. datiert ist - sonst ist es kein voller Arbeitsmonat und es gehen einem (z. B. ) 2 Tage Urlaub verloren
Viele Grüße
ich
ich