Hallo alle zusammen!
Bin mit der letzten EA beschäftigt und komme bei Aufgabe B nicht wirklich weiter. Für mich ist nicht ganz klar, ob es sich insgesamt um Verbundsachen handelt, oder ob es durch die einstw. Anordnungen auch isolierte Verfahren gibt. Nach meinem Dafürhalten müssen die einstw. Anordnungen alle isoliert behandelt werden. Ist das richtig? Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen.
LG
Streitwertberechnung in Familiensachen
???
eine EAO ist grundsätzlich eine besondere Angelegenheit.
Unterscheidung hinsichtlich isolierte bzw. Verbundsachen kommt nur hinsichtlich der Hauptsache in Betracht. Z.B. Hausrat. Wenn ein Scheidungsverfahren bereits anhängig ist, wird es mit diesem im Verbund behandelt. Ist noch kein Scheidungsverfahren anhängig, handelt es sich um eine isolierte Familiensache.
eine EAO ist grundsätzlich eine besondere Angelegenheit.
Unterscheidung hinsichtlich isolierte bzw. Verbundsachen kommt nur hinsichtlich der Hauptsache in Betracht. Z.B. Hausrat. Wenn ein Scheidungsverfahren bereits anhängig ist, wird es mit diesem im Verbund behandelt. Ist noch kein Scheidungsverfahren anhängig, handelt es sich um eine isolierte Familiensache.
Aha! Aber wenn die EAOs doch als eigene Angelegenheit gelten, warum gibt es dann diese Sache mit dem Zeitpunkt des Scheidungsantrages?
Versuche es zu verstehen, es gelingt mir leider nicht .
LG Yvi
Versuche es zu verstehen, es gelingt mir leider nicht .
LG Yvi
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Also, so ganz versteh ich jetzt nicht, was du willst.
Einstweilige Anordnungen sind gebührenrechtlich eine eigene Sache und wird separat vom Hauptverfahren abgerechnet.
E.A. kann man allerdings nur anhängig machen, wenn bereits eine Ehesache anhängig ist. Siehe hierzu § 620a ZPO
Einstweilige Anordnungen sind gebührenrechtlich eine eigene Sache und wird separat vom Hauptverfahren abgerechnet.
E.A. kann man allerdings nur anhängig machen, wenn bereits eine Ehesache anhängig ist. Siehe hierzu § 620a ZPO
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Ich habe mal gelernt, dass alles in Familiensachen zusammen abgerechnet wird, außer EAs. Eine andere Studienkollegin hat jetzt gesagt, dass ihr Chef, der schon jahrelang Familiensachen bearbeitet alles im Verbund abrechnen würde und nicht getrennt. Ich bin jetzt ein wenig verwirrt und habe mit Familienrecht im normalen Berufsalltag nichts zu tun. Das würde ja für unsere Einsendearbeit bedeuten, dass man seitenlange Berechnungen aufstellen müsste und jedesmal eine 1,3 Verfahrensgebühr in Ansatz bringen muss. Ist das richtig? Nach der Aussage des Chefs von unserer Studienkollegin wäre das aber falsch. Dann müsste ich alle Streitwerte zusammenaddieren und eine Abrechnung machen?
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
So genau kenne ich mich leider nicht in Familiensachen aus. Mein RA macht das nämlich auch nicht. Vielleicht kann dir ja noch jemand anders helfen
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!